Die IDD – Insurance Distribution Directive – wird unsere Rahmenbedingungen ändern!
Auf der IVVA-Homepage finden unsere Mitglieder die vom EU Parlament verabschiedete Richtlinie unter dem Menü-Punkt Recht für Agenten (zum Nachlesen hier klicken…) für die Versicherungsvermittlung in der Europäischen Gemeinschaft. Der Richtlinien-Text beginnt mit den Erwägungen nachstehender Gründe (78) auf 41 Seiten. Hier wird versucht, die Überlegungen für die Umsetzung – in den VIII Kapiteln und 46 Artikeln der Richtlinie – zu erläutern.
Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen ein Inhaltsverzeichnis eingefügt, leider ist das derzeitige Papier durch Leerräume und daher einem enormen Umfang von 117 Seiten geprägt. Es können eventuell bis zur endgültigen Fassung (EU-Ministerrat muss noch zustimmen) noch kleine Änderungen entstehen.
Die Richtlinie ist ausgerichtet auf den Schutz der Konsumenten. Umfasst von der Richtlinie sind jetzt daher auch Versicherungsunternehmen und deren Vertriebsangestellte. Das ist aus unserer Sicht eine wesentliche Verbesserung (gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle!). Besondere Schwerpunkte setzt die Richtlinie bei Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln und hier speziell die Anforderungen im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie hat der österreichische Gesetzgeber 2 Jahre für die Umsetzung in nationales Recht. Wir haben also noch eine Frist, die wir dazu nützen können, uns mit den wichtigsten Regeln vertraut zu machen. Administrativ wird doch einiges an Belastung auf den Vermittler zukommen. Hier wird auch darauf zu achten sein, welches Verhandlungsergebnis mit dem zuständigen Ministerium und allen Versicherungsvertreibern zustande kommen wird.
Jedenfalls wird der IVVA die Umsetzung sehr aufmerksam beobachten, um Fehlentwicklungen umgehend aufzeigen zu können. Werden sich doch die jeweiligen Berufsvertreter um die vorteilhafte Umsetzung für ihre Berufsstände bemühen.
Das IVVA Team