Dialog kommt Kunden entgegen, schafft Erleichterungen für Vertriebspartner (NL 17b/20)

Mag. Willi Bors, Direktor Österreich der Dialog Lebensversicherungs-AG, berichtet im folgenden Interview über Corona-bedingte Erleichterungen für Vertriebspartner und Kunden (Stundungen). Nimmt zum Thema BUFT-Ablehnungen Stellung. Berichtet über Digitalisierung und Home-Office. Und hofft auf eine stärkere Bewusstseinsbildung für die BU als Folge der Corona-Krise.

 

IVVA: In den Medien liest man in den letzten Tagen zunehmend von Ablehnungen bei BUFT-Versicherungen, weil sich Versicherer auf Ausschlüsse wegen Pandemie oder sonstige Klauseln berufen. Wie sieht es bei Kunden der Dialog aus, die ihre biometrischen Risiken in Ihrem Haus absichern ließen?.

Mag. Willi Bors, Direktor Österreich, Foto beigestellt von Dialog

Willi Bors: Ich kann Ihre Leser und unsere Kunden beruhigen: In unseren Bedingungen finden sich keine Ausschlüsse wegen Pandemien. Kommt es also zu einem Todesfall oder zu einer Berufsunfähigkeit im Zuge einer Corona-Infektion, dann greift grundsätzlich unser Versicherungsschutz.

IVVA: Wenn Betriebsschließungen und Arbeitslosigkeit länger andauern, sinkt als Folge die Liquidität der Menschen. Und viele haben bereits heute schon Angst, ob sie sich die Prämien leisten werden können. Haben Sie auch hierfür eine beruhigende Nachricht?

Willi Bors: Ja, auch hier kommen wir unseren Kunden weit entgegen: Für die von Ihnen genannten Fälle von Zahlungsschwierigkeiten stunden wir auf Anfrage, zunächst befristet bis zum 30. Juni dieses Jahres, die Prämienzahlung. Und in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung bieten wir laut unseren Bedingungen – beispielsweise im Falle der zitierten Arbeitslosigkeit – an, für maximal sechs Monate die Prämienzahlung vollständig zu übernehmen. Der Versicherungsschutz besteht währenddessen uneingeschränkt weiter. Wenn das nicht reicht, helfen wir auch weiterhin: Prämie und Pension können für maximal 30 Monate auf den Mindestwert abgesenkt und später – ohne erneute Gesundheitsprüfung – wieder auf das Ausgangsniveau angehoben werden. So trägt die Dialog zur Entlastung des Haushaltsbudgets bei, ohne dass man die Absicherung existentieller Risiken durch Storno, etc. aufgeben muss.

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