Datenanalyse & Einwilligungserklärung (NL9b/18)

Ihr Einstieg in die Umsetzung der DGSVO könnte erfolgen, in dem Sie den Daten-Istzustand in Ihrem Unternehmen erheben, also etwa prüfen:

Wo sind Daten gespeichert? Sind alle Daten zurecht erfasst, gespeichert worden? Wie lange speichere ich? Wann lösche ich Daten? Und habe/brauche ich eine Einwilligung?

RA Mag. Stephan Novotny

Einwilligungserklärung: Wann ist sie nötig, was muss sie enthalten?

Was tun, wenn keine Einwilligung vorliegt oder diese nicht mehr nach vollziehbar ist? Muss man wirklich seinen Newsletter-Verteiler löschen? Oder alle nochmals um Zustimmung ersuchen (mit der Gefahr, dass auf derartige Kontaktversuche, kaum Rückantworten einlangen werden)? Leider sehen für diese schwierige Frage weder die DSGVO noch das österreichische DSG eine Übergangsfrist bzw. –regelungen vor.

Im Erwägungsgrund 171 zur DSGVO findet sich aber folgender Hinweis:

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