Darf Provisionsoffenlegung eine Alternative zum Provisionsverbot sein?

Und: Rabattitis im Versicherungsbereich

Vorige Woche wurde im Versicherungsjournal ein Vortrag von Prof. Stefan Perner kommentiert, den dieser beim 8.Alpacher Expertentreffen gehalten hatte. Kernthema war das Verhalten der Maklerschaft.

Einen interessanten Hinweis gab er hinsichtlich Rücktrittsrechts. Prof. Perner spricht von einem Kostenfaktor, der die Versicherungsgemeinschaft belasten würde. Eine Verbesserung wäre möglich durch  hohe Beratungsqualität. Denn daraus resultieren weniger Rücktritte, was wiederum geringere Kosten für die Versicherungsgemeinschaft bringen würde.

Hier sieht Prof. Perner den Makler, der Informationsplichten unterliege, als den Vermittler an, der „Durchblick verschafft“. Dazu  ergänzen wir, dass auch der selbständige Versicherungsagent seinen Kunden ein hohes Maß an Beratung – auch ohne gesetzliche Pflicht – zukommen lässt.

Weiters war der Vortrag von Prof. Perner auch deshalb interessant zu verfolgen, weil er zeigt, dass die Taktik der EU-Kommission aufgehen dürfte. Hat sie doch mit dem Provisionsverbot große Ängste geschürt. Und zur Abwehr dieses Verbotes bietet man bereits die Offenlegung der Provision als Alternative an. So auch Prof. Perner in seinem Vortrag.

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