Immer wieder kommen zu diesem Sachverhalt Fragen.
Auch weil wir regelmäßig darauf hinweisen, dass man seine Versicherungspartner korrekt und vollständig in GISA eingetragen haben muss, was andernfalls eine Pfichtverletzung des Agenten ist, die dazu führen kann, dass die Haftpflichtversicherung aussteigt.
Wir haben zu diesem Sachverhalt schon einen umfangreichen Beitrag getextet, wo die Grundsatzfrage bereits beantwortet ist.
Zum Nachlesen hier klicken…
Um den Sachverhalt genauer zu erklären, hilft vielleicht eine plastische Erklärung, die wir im Internet gefunden haben (Quelle):
Ein Assekuradeur ist ein „Partner von Versicherungsgesellschaften“, der sich für eine bestimmte Zielgruppe Versicherungstarife ausdenkt, ohne selbst eine Versicherung zu gründen. Daher sucht sich der Assekuradeur einen oder mehrere Versicherer, die das Risiko im Hintergrund übernehmen. Der Assekuradeur übernimmt Aufgaben der Versicherungsgesellschaften, ist für viele Aufgaben der erste Ansprechpartner, handelt aber mit Vollmacht dieser Versicherer. Er übernimmt vielleicht Vertragsänderungen, wickelt Schäden ab, etc. Erst ab bestimmten Schadenshöhen schaltet sich der „Versicherer aus dem Hintergrund“ ein.
Also: Der Assekuradeur ist keine Versicherung, sondern mit einem Vermittler vergleichbar.
Aber im Vergleich mit einem großen, schwerfälligen Tanker, sind diese Assekuradeure kleine, gut bewegliche Schnellboote. Die aber trotzdem im Hintergrund die Sicherheit des Tankers genießen.
Was bedeutet nun diese blumige Umschreibung des Assekuradeurs für die Zusammenarbeit aus Sicht des Agenten bzw. das Eintragen in GISA?
Und wie finden Sie heraus, welche Gewerbeberechtigung der Assekuradeur hat und was Sie für die Zusammenarbeit benötigen?
Wer oder Was ist z.B. der häufig genannte Bikmo?
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