Unter dem Aktenzeichen Bundesgerichtshof IV ZR 201/10 „feiern die Verbraucherschützer einen Sieg“ bzw. wurden „die Rechte der Verbraucher gestärkt“, wie der Spiegel schrieb.
Ebenso wie in Österreich vor ein paar Jahren, stellte man nun auch in Deutschland fest: Sollte ein Konsument seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen, dann erhält er oft wenig bis kaum Geld retour. Und auch in Deutschland werden nun Konsumentenklagen häufiger. Im konkreten Fall hat die Verbraucherzentrale gegen den Deutschen Ring geklagt. Im obigen Urteil hat der deutsche Bundesgerichtshof BGH, vergleichbar mit dem österreichischen Obersten Gerichtshof, wichtige Vertragsklauseln der Versicherer für unwirksam erklärt.
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