Teil 4 der Serie: Wie Kunden und Interessenten kontaktieren erlaubt?
Was gilt für LinkedIn, Xing & Co?
Immer wieder erhalten wir Anfragen, was nun noch erlaubt sei. Darf man langjährige Kunden überhaupt noch per Mail kontaktieren? Was gilt für Interessenten? Unterschiede zwischen Neukunden-Akquise und Bestandskunden-Betreuung? Was gilt für neue Medien, social media?
Wir haben uns daher gemeinsam mit RA Mag. Stephan Novotny verschiedene Fälle aus der Praxis angesehen:
Im ersten Teil hatten wir uns angesehen, was das Telekommunikationsgesetz von Ihnen verlangt. Dieses Gesetz regelt schon seit langem, unter welchen Bedingungen Sie jemanden anrufen, anfaxen, anmailen dürfen und wann das Cold Calling-Verbot gilt: Details dazu können Sie im 1. Beitrag (hier klicken…) nachlesen!
Im zweiten Teil sahen wir uns näher an, unter welchen Bedingungen Sie laut DSGVO Kunden und Interessenten kontaktieren dürfen und wann nicht. Was konkludente Zustimmung, Kalt-Akquise, Cold Calling in der Praxis bedeuten und ob nun Marketing-Einwilligungen nötig sind oder nicht. Und wann berechtigtes Interesse vorliegt. Zum Nachlesen klicken Sie hier…
Im dritten Teil beantworten Ihre eingelangten Fragen zu den ersten beiden Teilen und sahen und 2 Urteile des EuGHs an zu Folgen von Nutzen von Facebook, dazu die Frage „Anbot eines Zusatz-Produktes/einer Zusatz-Leistung“. Zum Nachlesen klicken Sie hier…
Im heutigen Beitrag schauen wir uns die beruflichen social media wie Xing oder LinkedIn näher an.
Gilt auch hier „Hände weg von social media im beruflichen Zusammenhang“?
Hier folgt nun der Input von RA Mag. Stephan Novotny:
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