Ausgleichsanspruch oder Provisionsweiterzahlung?

Welche Variante ist zu empfehlen? Das ist hier die Frage…

Diese Frage stellt sich im Falle der Trennung vom Versicherer. Wobei zu unterscheiden ist, wer sich von wem trennt. Im Handelsvertretergesetzes(HVertrG) ist das in den § 24 und 26 geregelt.  Paragraph § 24 ist zwingend, § 26c ist dispositiv (also nicht zwingend). Wann Ihnen welche Variante rechtlich zusteht, versuchen wir unten ein wenig zu beleuchten, ohne aber in eine hoch juristische Diskussion abzugleiten…

Variante Provisionsweiterzahlung § 26c:

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