Anmerkung zum APK-Vertrag mit IDD und DSGVO

APK hat einen neuen Courtagevertrag ausgesandt, der trotz neuer zusätzlicher Regelungen „dank DSGVO und IDD“ weiterhin vorbildlich, sowie trotzdem kurz und bündig ist. Die Sprache ist für „Eingelesene“ auch erfreulicherweise gut verständlich gewählt.

Besonders – positiv – auffällig ist, dass die APK die DSGVO richtig umsetzt und zu Recht erkannt hat, dass Agent keine Angestellten sondern Unternehmer sind.

DatenVERANTWORTLICHER? DatenVERARBEITER?

Agenten werden zu Recht im Punkt 5 als DatenVERANTWORTLICHE definiert und nicht als AuftragsVERARBEITER (wie das in manchen anderen Verträgen fälschlicherweise umgesetzt wurde). Wenn der Agent die Daten in das System des Versicherers eingegeben hat, gehen sie in Verantwortungsbereich der Versicherung über womit letztlich APK UND AGENTEN GEMEINSAM für die Daten VERANTWORTLICH sind.

IDD, Versicherungsvertriebsrichtlinie

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