Anmerkungen zum 2019-er Vertrag der Niederösterreichischen (inkl. DSGVO und IDD), Kurzversion

Die Niederösterreichische Versicherung (NV) hat einen neuen Agenturvertrag vorgelegt, der Neu-Regelungen „dank DSGVO und IDD“ mit sich bringt. Dieser soll per 1.1.2020 in Kraft treten und alle bisherigen Courtagevereinbarungen ersetzen.


ANMERKUNG: Es wurden uns zwischenzeitlich Verträge aus 2021 vorgelegt, mit der Frage, ob sich darin etwas verändert habe.
Nein. Alle vorgelegten Verträge weisen nur MINIMALE Adaptionen auf, d.h. alle relevanten Punkte sind unverändert geblieben.
Daher gelten auch unsere Hinweise und Tipps unverändert.


Der Vertrag weist eine vorbildliche Umsetzung der DSGVO auf, aber auch gesetzwidrige/grob benachteiligende und unverständliche Regelung, die leider trotz ausdrücklichem Hinweis seitens des IVVA vom Versicherer nicht abgeändert wurde.

Positiv ist anzumerken, dass der Courtage-Anspruch für einen vermittelten Vertrag auch nach Auflösung dieses Vertrages „in voller Höhe weiter“ besteht. Also die Provisionsweiterzahlung erfolgt. Und diese Ansprüche gehen auch auf Rechtsnachfolger über.

Als negativ sind u.a. die Regelungen der Haftung zu sehen:

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