Alternativen zu Google Analytics (NL 9/22)

Nutzen Sie Alternativen zu Google Analytics.
Achtung auch vor russischer Software wie etwa Kaspersky!

Mag. Stephan Novotny, Foto Stephan Huger

Wie schon ausführlich berichtet, verstößt Google Analytics gegen die Datenschutzgrundverordnung. Das hat nicht nur die österreichische, sondern zwischenzeitlich auch die französische Datenschutzbehörde so entschieden.

Wieso die Behörde zu dieser Rechtsansicht gelangte, wieso US-Datenschutz nicht mit EU-Datenschutz vereinbar ist, Links zum Urteil, etc. finden Sie im Beitrag von RA Mag. Stephan Novotny, der sich auch auf Datenschutzrecht spezialisiert hat. Und zwar hier…

Und es ist zu erwarten, dass der österreichische Datenschützer Max Schrems, der dieses klarstellende Urteil durch „Anzeige“ von Google-Analytics-nutzenden Firmen bei den diversen Datenschutzbehörden ausgelöst hat, so weiter macht. Denn es ist für Jedermann ganz einfach herauszufinden, ob Sie Google Analytics nutzen oder nicht (Details dazu ebenso im oben beschriebenen Beitrag). Daher wächst die Gefahr, dass man bei Weiternutzen des Tools von einem Rechtsanwalt oder einem Konkurrenten bei der Datenschutzbehörde angezeigt werden wird und mit Strafen rechnen muss.

Welche Alternativen?
Fakt ist, Google Analytics wird von den meisten Unternehmen eingesetzt! Hier herrscht also großer und sofortiger Handlungsbedarf! Denn durch die Nutzung von Google Analytics werden personenbezogene Daten, wie etwa „eine einzigartige Nutzer-ID-Nummer, IP-Adresse und Browserparameter“ an Google übertragen. Daraus wird ein eindeutiges User-Profil erstellt. 

Mancher Orts kann man lesen, dass es doch möglich sei, Google Analytics weiter zu nutzen.
Man könne doch eine Vereinbarung mit Google treffen, dass man doch den europäischen Datenschutz einhalten werde (viel Glück dabei!) oder man könne vom Surfer vor der ersten Aktivität auf der Webseite in einem Cookie-Banner die Zustimmung einholen, dass er/sie einverstanden sei, dass die Webseite Google Analytics nutze (mit allen Konsequenzen).
Ich halte beide Vorschläge rechtlich nicht für sicher. Denn Datenschutz ist ein Menschenrecht und auf dieses kann nicht verzichtet werden. Also kann man durch die Zustimmung des Nutzers zu Google Analytics nicht die DSGVO aushebeln. Meiner Ansicht sind diese beiden scheinbaren Auswege keine rechtlich haltbaren!

Fakt ist weiters: Wenn die Daten in den USA gespeichert und verarbeitet werden (das ist so, hat Google selbst im Verfahren vor der österreichischen Datenschutzbehörde zugegeben) kann sich Google nicht wehren, wenn der Geheimdienst verlangt, die Daten herauszugeben. Es herrscht einfach ein „unangemessenes Schutzniveau in den USA“, wie die Datenschutzbehörde im oben zitierten Urteil bescheinigte (wegen der „Überwachungs- und Zugriffsmöglichkeiten durch US-Nachrichtendienste“).

Also sollte man sich schnell nach Alternativen umsehen und diese im Unternehmen umsetzen. Wir haben dazu Rat bei Datenschützer Mag. Georg Markus Kainz, Präsident von „Quintessenz, Datenschutz ist Menschenrecht“ eingeholt.

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