Anmerkungen zum ALLIANZ-Vertrag

ALLIANZ Vertrag NEU

Im Vergleich zum alten Vertrag eine wesentliche Verbesserung. Hier dürfte die Allianz erkannt haben, dass ein fairer partnerschaftlicher Vertrag der bessere Weg ist. Wurde uns doch berichtet, dass dieser Vertrag gemeinsam mit den Agenturen ausgearbeitet worden ist.

Klar gelöst wurde auch die Kündigung durch die Agentur, hier wird wie im Gesetz nach Folge- und Betreuungsprovision unterschieden. Bei dem Abschlag wurde sicher an die Regelung im Kollektivvertrag der Angestellten gedacht, hier hätten wir gerne einen moderateren Abschlag der Betreuungsprovision gesehen.

Anmerkung zu Punkt 8, wo sich die Allianz Änderungen bei Provisionssätzen vorbehält:
„Änderungen der gesetzlichen Regelungen „können wir noch verstehen. Aber „Änderungen des Marktumfeldes, etc.“ erscheinen uns zu schwammig und sollten vor Unterschrift hinterfragt und bei Bedarf geändert werden.

Rechtlich unklar ist auch Punkt 10.4. des Vertrages, ob auch die Folgeprovision verweigert werden kann ist umstritten.

Der 5-jährige Kündigungsverzicht von beiden Seiten beschränkt sich auf die ordentliche Kündigung. Betrifft also nicht Vertragsbeendigungen durch Pension, Krankheit oder Kündigungen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die letzten Bemerkungen sollen aber den Vertrag NEU nicht abwerten. Wir gratulieren zu diesem fairen Schritt. Er wird sich für alle Beteiligten lohnen.

 

Das IVVA-Team

Hier geht´s zum neuen Allianz Agenturpartnervertrag 2015

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