Aktuelle Entwicklung zur Agentenvollmacht (NL 13/15)

Bekanntlich haben die Versicherungsmakler ein gewerberechtliches Verfahren eingeleitet, um feststellen zu lassen, ob sich ein Versicherungsagent vom Kunden zur Abgabe von Vertragserklärungen bevollmächtigen lassen darf.

Diese Vollmachten stellen in der Praxis eine erhebliche Erleichterung für die Agentenschaft, insb. auch für die Kunden dar.

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat aber entschieden, dass diese Agentenvollmacht gegen die Gewerbeordnung verstößt, da nur die Versicherungsmakler solche Erklärungen für den Kunden abgeben dürfen.

Dies wurde nun vom Landesverwaltungsgericht Steiermark bestätigt. Zu betonen ist, dass dies nicht nur die Vollmacht zur Kündigung von Verträgen, sondern generell zur Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen, wie z.B. Vertragsänderungen betrifft – auch dies ist (nach derzeitigem Stand) gewerberechtswidrig.

Wir werden aber versuchen, gegenzusteuern und werden Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof und sogar beim Verfassungsgerichtshof einbringen.

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