Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny untersucht in seinem heutigen Gastkommentar aus aktuellem Anlass die Frage, welche Auswirkungen das vereinbarte Recht bzw. der vereinbarte Gerichtsstandort hat.
Tipp: Klären Sie die Frage Gerichtsstand, vereinbartes Recht möglichst VOR Unterschrift des Agenturvertrages!
Hier finden Sie seinen Kommentar.
Rechtswahl und Gerichtsstand bei Agenturverträgen mit ausländischen Versicherungsunternehmen
Beim Abschluss von Agenturverträgen mit Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, und ihre Tätigkeit auf Österreich erstrecken, stellt sich beim Abschluss von Agenturverträgen unter anderem die Frage, welches Recht und welcher Gerichtsstand vereinbart werden kann und soll.
Da sich beim Abschluss von Versicherungsagenturverträgen zwei Unternehmer gegenüber stehen, kommen verbraucherschutzrechtliche Normen nicht in Betracht. In der Folge ein Überblick, wo die Grenzen der rechtlich zulässigen Vereinbarungen liegen.
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