Agenturverträge NEU: Folgeprovision in Gefahr & neue Pflichten (NL 27b/17)

Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen nicht klar ist!

Aus aktuellem Anlass – ein IVVA Mitglied übersandte uns einen Agenturvertrag, der ihm neu vorgelegt wurde – wollen wir Sie neuerlich auf dieses brisante Thema aufmerksam machen und sensibilisieren. Und besonders auf einen wichtigen Passus hinweisen, der Provisionsänderungen bringt, die zu massiver Schlechterstellung der Agenten führen.

Mit der Umsetzung der neuen Vermittlerrichtlinie (IDD) werden mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Agenturverträge aktualisiert. Also der richtige Zeitpunkt, um sich wieder einmal mit diesem Thema zu beschäftigen. Zu oft wurden in der Vergangenheit Verträge unterschrieben, ohne genau zu wissen, welche Auswirkungen so manche Passage hatte.

Wir können nur empfehlen, diese Gelegenheit zu nutzen und jede unklare Vertragsbestimmung und deren Auswirkungen zu klären. Wir halten fest, dass privatrechtliche Verträge zur Zufriedenheit und Rechtssicherheit beider Vertragspartner zu gestalten sind. Unser Appell: Einseitige – womöglich sogar sittenwidrige – Gestaltung sollte es nicht geben. Hartnäckiges Verhandeln ist das Stichwort!

Gerne wird der IVVA seinen Mitgliedern – bei diversen Fragen – behilflich sein. Jede Agentin, jeder Agent muss sich bewusst sein, dass er/sie – wenn auch im Auftrag der Versicherungen – letztlich als selbständiger Unternehmer tätig ist. Und damit sind Sie für ihr Tun und Handeln voll verantwortlich! Diese Last tragen Sie ganz alleine. Wir erinnern schmerzlich daran, wie viele Jahrzehnte es gedauert hat, bis wir durch den OGH die Sittenwidrigkeit der Provisionsverzichtsklauseln in Agenturverträgen bestätigt erhielten.

Zurück zum Anlassfall:

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