Bitte aufpassen: WKO-Logo ist markenrechtlich geschützt, Nutzung nicht erlaubt!
Im Newsletter der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Oberösterreich wurde darauf hingewiesen, dass das Nutzen des WKO-Logos nicht erlaubt sei. Das gelte auch für Mitglieder.
Wörtlich heißt es:
„Das WKO-Logo ist markenrechtlich geschützt und daher deren Verwendung gemäß § 9 UWG niemandem, auch unseren Mitgliedern, nicht gestattet. Die Verwendung des WKO-Logos ist gemäß § 8 WKG iVm der jeweils gültigen FOO ausschließlich dem Fachverband Finanzdienstleister/der jeweiligen Fachgruppe erlaubt“.
Dazu RA Mag. Novotny:
Wir kennen den genauen Grund für dieses Einschreiten der WKO nicht. Können uns aber vorstellen, dass vielleicht manche Berater / Vermittler ihre Informationspflichten nach IDD „zu ernst genommen haben“.
Wir haben schon mehrmals über die Informationspflichten auf Geschäftspapieren und Webseiten hingewiesen. Zum Nachlesen hier:
https://ivva.at/idd-serie-zu-infopflichten-auf-geschaeftspapieren-homepage-und-apps-nl-16-19/
Sie müssen also etwa angeben, ob Sie als Agent oder Makler tätig werden. Mit welchen Versicherungen Sie Agenturverträge haben, welche Beschwerdestellen es für Kunden gibt und wie man sie erreichen kann. Usw usf.
Möglicherweise haben hier manche Berater/Vermittler anstelle der schriftlichen Information, dass Sie etwa als Versicherungsmakler oder Vermögensberater tätig sind, das Logo der WK-Fachgruppe, der sie angehören, hinein kopiert.
Nicht von dieser Warnung betroffen sein kann meiner Ansicht nach der ECG-Hinweis auf der eigenen Webseite.
Anmerkung Redaktion: Dies wurde von der Fachgruppe mittlerweile auch so bestätigt!
Was ist mit dem ECG-Hinweis gemeint? Alle Unternehmen, die eine Webseite betreiben, müssen die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes (ECG), des Unternehmensbuches (UGB), der Gewerbeordnung (GewO) sowie die Offenlegungspflichten gemäß Mediengesetz einhalten.
Um das zu erfüllen, bietet die WKO das „Firmen A-Z“-Verzeichnis an. Mehr dazu hier…
Und wenn man seine Firmendaten in das Firmen A-Z eingetragen hat, kann man einen HTML-Code für die eigene Webseite herunterladen, mit dem man dann direkt zum eigenen Eintrag im Firmen A-Z verlinkt. Das Logo sieht so aus und enthält auch das WKO-Logo.
Aber in Wirklichkeit hat man da nicht das WKO-Logo heruntergeladen, sondern einen HTML-Code, der in etwa so aussieht:
<a href=“http://www.wkoecg.at/Web/Ecg.aspx?FirmaID=test8b08-2e62-43e2-a4a3-c2d86438069d“ target=“_blank“><img src=“http://www.wkoecg.at/Web/Library/img/ecg.gif“ style=“border:0px“ alt=“Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz“ /></a>
Und das WKO-Logo entsteht dann „automatisch“.
Wenn Sie aber wirklich ein Logo der WKO oder einer Fachgruppe herunter geladen haben, etwa um dieses auf Ihrer Webseite, in der Fußzeile in Ihren E-mails, in Vorträgen, usw usf. zu verwenden, dann bitte löschen Sie dieses, um keine Abmahnung oder Geldstrafe zu riskieren.
Über die Gefährlichkeit und Kostspieligkeit der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bilder, Texte, usw. haben wir schon mehrfach berichtet. Siehe die Links unten anbei.
Beste Grüße vom IVVA-Team und RA Mag. Novotny
Quellen: Newletter der Finanzdienstleister in der WK Oberösterreich, Firmen A-Z
Zum Vertiefen:
https://ivva.at/millionenklage-wegen-foto-verwendung-nl-1416/
https://ivva.at/was-gilt-es-beim-verwenden-von-fotos-zu-beachten-nl-15b16/
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/website-email.html
https://ivva.at/taktiken-von-abmahnanwaelten-2-typische-faelle-mit-praxistipps-nl-13-22/
Beste Grüße vom IVVA-Team und RA Mag. Novotny
Sollten Sie noch keinen Anwalt haben: Mag. Stephan Novotny, ein auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierter Fachanwalt steht gerne zur Verfügung, für IVVA Mitglieder sogar zum Spezialpreis.
RA Mag. Stephan Novotny
1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12