Fortbildung auch für Versicherungsagenten unerlässlich!
OGH zum Problem, dass Agent das versicherte Produkt zu wenig kannte…
Nach Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes muss ein Versicherungsagent nicht prüfen, ob die Versicherungsbedingungen das Versicherungsbedürfnis seines Versicherungsnehmers voll abdecken. Und ein Versicherungsnehmer kann nicht erwarten, dass jedes erdenkbare Risiko in den Schutzbereich der Versicherung fällt. Trotzdem muss der Agent eventuelle Fehlvorstellungen, die der Versicherungsnehmer über den Deckungsumfang äußert, richtig stellen.
Die Entscheidung 7 Ob 49/06 s des Obersten Gerichtshofes
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