Müssen Agenten für die Finanzkrise büßen?

Der neue Wertpapiervermittler:
Müssen Agenten für die Finanzkrise büßen?
Welche Auswirkungen wird der aktuelle Gesetzesentwurf auf uns haben?

Am 26. Juli passierte ein lang erwarteter Gesetzesentwurf den Ministerrat: Er soll das Ende des Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) bringen. Dieser war Ende 2008 im Zuge der Finanzkrise ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Bereits damals einigten sich alle politischen Parteien darauf, den FDLA abzuschaffen. Fast 3 Jahre später soll es nun tatsächlich so weit sein und der neue Wertpapiervermittler im Finanzausschuss am 11. Oktober behandelt werden. Und soll zu einem adaptierten Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) und Änderungen in der Gewerbeordnung führen.

Viele Agenten sind auch im Finanzbereich tätig. Daher fassen wir unten die geplanten Änderungen kurz zusammen. Diese werden den neuen Berufsstand des Wertpapiervermittlers (anstelle des FDLA) bringen, aber auch zu strengeren Anforderungen führen.

Leider müssen wir berichten, dass laut derzeitigem Entwurf, wir Agenten – schuldlos an der Finanzkrise und diverser Skandale – ein gehöriges Opfer bringen sollen. Es ist nämlich geplant den Versicherungsvermittlern die Rechte nach § 138/4 GewO zu streichen. Das ist jener Paragraph, der uns Agenten ermöglicht auch Finanzprodukte zu vermitteln:

(4) Versicherungsvermittler sind bei Einhaltung der Bedingungen des § 2 Abs. 1 Z 15 WAG 2007 auch zu Tätigkeiten im Sinne dieser Bestimmungen berechtigt. § 7 WAG 2007 gilt für diese Tätigkeiten sinngemäß.

Unsere Interessensvertretungen (Bundesgremium der Versicherungsagenten und der IVVA) haben daher Aktionen gesetzt. Das Bundesgremium hat seine Forderungen an die Rechtspolitische Abteilung der Wirtschaftskammer weiter geleitet. Darin haben wir sie ersucht,

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