Unser langer Kampf ums HVertrG (NL 3/17)

Im Vorjahr wurde das von uns hart erkämpfte OGH-Urteil gegen die sittenwidrigen Provisionsverzichtsklauseln umgesetzt. Konkret im Handelsvertretergesetz (HVertrG). Zum Erinnern:
> Sittenwidrigkeit vom OGH bestätigt! (NL 32/14)
> Auswirkungen des OGH-Urteils auf Agenturverträge (NL 2/15)
> Aus dem OGH-Urteil nichts gelernt? (NL 12/15)

Zwar sind wir mit dem politischen Kompromiss den man bei der Umsetzung gefunden hatte, nicht zufrieden. Und haben bis zum Schluss alle politischen Parteien auf diese – unserer Ansicht nach – falsche Interpretation des OGH-Urteils hingewiesen: OGH-Urteil: Fehlentwicklung bei Umsetzung im Justizausschuss? (NL 4/16)

Denn nun steht im HVertrG, dass den Agenten im Kündigungsfall mindestens 50 % gebührt. Die OGH-Richter führten jedoch aus, dass die Folgeprovision zum „weitaus überwiegenden Teil“, für den Abschluss des Vertrages (und nicht die künftige Betreuung des Kunden) bezahlt werde. Was unserer Ansicht nach 75% oder mehr Prozent verlangen würde.

Aus unserer Sicht und auch der von Bundesobmann Grandits (hier können Sie sein Interview nachlesen…)können wir uns mit der aktuellen Regelung nicht zufrieden sein und sehen die getroffene Regelung nur als ersten Schritt an.

Doch wissen Sie, wie lange unsere Berufsvertretung gekämpft hat, um überhaupt in das HVertG eingebunden zu werden (und damit unsere Rechte fixiert wurden)? Lesen Sie dazu einen Rückblick von Obmann Salek!

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