Jahrzehntelang wurden Ausschließlichkeitsagenten von Allianz, Uniqa und einigen anderen Versicherungsgesellschaften mit sittenwidrigen Knebelverträgen ans Haus gebunden. Es bedurfte erst eines OGH-Urteils um diesen Missstand zu beenden. Eine üble Angelegenheit, überhaupt dann, wenn man auch weiterhin keine fairen Verträge erwarten darf.
Das OGH-Urteil hat nur grundsätzlich über den Anspruch der Folgeprovision entschieden. Keine klare Regelung gibt es über die Höhe der Folgeprovision. Hier haben die jeweiligen Häuser noch Möglichkeiten, die Ansprüche der Agenturen zu kürzen. Hat auch der Gesetzgeber, mit der Betreuungsprovision (§26c Abs.2 HVertrG) vorgesehen.
Die Höhe eines Abschlages kann selbstverständlich verhandelt werden. Der Versicherer hat kein einseitiges Recht hier einen Betrag festzulegen. Wird es aber – nach unserer Einschätzung – sicher versuchen.
Hier wird sich klar zeigen, welches Haus faire und partnerschaftliche Agenturverträge anstrebt oder weiterhin seine Macht einsetzt, um sich Vorteile zu sichern.
Geschätzte Agentinnen, geschätzte Agenten lassen Sie sich nicht übervorteilen. Mündliche Zusagen sind wertlos.
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