
Immer wieder kommen Fragen zum Thema, wann womöglich der Kunde den Agenten als Makler „sieht“ und wie das das Gericht letztlich einstuft bzw. welche Kritierien für die Einstufung entscheidend sind. Dazu hat Mag. Novotny auch 2 OGH-Urteile gefunden und analysiert.
Im folgenden Beitrag beantwortet der auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwalt Mag. Stephan Novotny folgende Frage:
- Kann ein Mehrfachagent schneller als gedacht in die Haftungsfalle eines Anscheinsmaklers rutschen?
- Ab wann entsteht beim Kunden der Eindruck, ein echter Makler stünde ihm gegenüber?
- Reicht es wirklich schon aus, wenn der Versicherungsnehmer dem Agenten die Produkt- oder Versichererauswahl überlässt?
- Wie streng beurteilt die aktuelle Rechtslage nach der IDD, was als Maklerverhalten gilt – und was nicht?
- Und welche klaren Schritte müssen Mehrfachagenten setzen, um sich wirksam vor dieser Haftungszuschreibung zu schützen?
Hier folgt nun der Beitrag, den wir mit RA Mag. Stephan Novotny zum Thema Anscheinsmakler verfasst haben, in dem er die „OGH-Urteile durchaus kritisch würdigt“.
In der gerichtlichen Praxis zeigt sich immer wieder der Fall, dass ein Versicherungsnehmer eine maklerähnliche Haftung eines (echten) Mehrfachagenten behauptet, da der Mehrfachagent angeblich als Anscheinsmakler aufgetreten sein soll. Im folgenden Beitrag wird daher der Frage nachgegangen, was ein Anscheinsmakler überhaupt ist, wie die diesbezügliche gesetzliche Regelung aussieht und wie man sich als Mehrfachagent vor einer Anscheinsmaklerhaftung schützen kann.
Was ist ein Anscheinsmakler und wie ist dies gesetzlich geregelt?
In Deutschland ist der Anscheinsmakler ausdrücklich gesetzlich normiert. Demzufolge gilt als Versicherungsmakler, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er sei Versicherungsmakler (§ 59 Abs. 3 VVG). In Österreich hingegen fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, jedoch kennt man auch hierzulande den Anscheinsmakler als einen Agenten, der sich als Makler verhält, ohne tatsächlich einer zu sein.
Was sagt die Judikatur?
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