
Wie vermeidet man Haftungen und finanziell bedrohliche Situationen?
Die Tätigkeit als Tippgeber ist oftmals unkompliziert und attraktiv: Kontakte herstellen, Empfehlungen geben, dafür eine Vergütung erhalten.
Auch wir vom IVVA empfehlen immer wieder unseren Agenten, “sich breiter aufzustellen”. Und die Dienste von IVVA Agenturpartnern wie etwa Creditnet in Anspruch zu nehmen. Zwar sind Sie als Versicherungsagent gewerberechtlich nicht für Immobilienkredite zuständig. Aber Sie sind als Versicherungsvermittler die Augen und Ohren für Ihre (Versicherungs- und sonstigen) Partner.
Wenn Sie also von einer hohen Zinsbelastung der Kunden erfahren, dann könnten Umschuldungen für Ihre Kunden nötig und sinnvoll sein. Äußern also Ihre Kunden Ängste betreffend Zinsbelastung bzw. stellen sie Fragen wegen einer benötigten Umschuldung, sollten Sie diese Kunden an den IVVA Agenturpartner Creditnet weiterleiten, der genau hierfür Spezialist ist.
Doch Vorsicht: Besonders für Tippgeber gilt: “Schuster bleib bei Deinen Leisten”, d.h. überschreiten Sie nicht die rechtlichen Grenzen, denn sonst begibt sich in eine gefährliche Haftungsfalle.
Dieser Beitrag, den wir mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny erstellt haben, zeigt, warum Tippgeber ihre Befugnisse strikt einhalten müssen, welche Risiken drohen und wie man sich schützt.
Wir behandeln:
- Detaillierte rechtliche Grundlagen (inkl. §§ 376, 137 GewO, IDD, WAG 2007)
- Typische Fehler und Risiken
- Haftungsfolgen
- Warum hilft die Vermögensschadenhaftpflicht nicht?
- Praxisfall: Was passiert im Ernstfall?
- Erweiterte Handlungsempfehlungen und Do’s & Don’ts
- Warnende Hinweise zu Regress und Privatinsolvenz
- Trotz allem: Nutzen Sie die finanziellen Chancen als Tippgeber! Aber halten Sie sich an die Regeln! Unten anbei folgt der Beitrag, den wir mit RA Mag. Stephan Novotny erstellt haben.
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