Seit 1. 11: Erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) & Leasing (NL 30b/25)

Walter Rimpl, checkeasing, Foto beigestellt

Alles was man investiert, sollte man versichern bzw. bei der Finanzierung sollte man über eine spezielle Form von Leasing nachdenken, darauf hat uns der IVVA Agenturpartner Checkleasing hingewiesen!

Per 1. November 2025 trat eine bedeutende steuerliche Neuerung in Kraft, die für Ihre Unternehmenskunden besonders interessant ist: Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird zeitlich befristet erhöht, um Investitionen gezielt zu fördern und die Konjunktur zu stärken.

Warum Agenten sich ganz besonders mit Leasing beschäftigen sollten und welche Verdienstchancen sich dadurch ergeben, haben wir schon mehrmals berichtet, u.a. hier und hier…

Dazu Walter Rimpl, GF von CHECKLEASING:

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Kunden aktiv auf die steuerlichen Vorteile hinzuweisen und diese bei der passenden Finanzierungslösung zu unterstützen.

Für die Erlangung dieses Vorteils dürfen Ihre Kunden keine (!) Leasingfinanzierung in Anspruch nehmen. Diese müssen als Unternehmen das Investitionsgut selbst aktivieren und abschreiben. CHECKLEASING bietet hierzu das passende Produkt in Form eines Mietkaufes/Ratenkauf. Verbunden mit attraktiven Konditionen, meist günstiger als ein klassischer Kredit. Weiters halten Kunden ihre Kreditrahmen frei und kommen trotzdem in den Genuss dieses Steuervorteiles.

Gemeinsam schaffen wir wirtschaftlichen Mehrwert – steuerlich für Ihre Kunden, kundenbindungstechnisch und provisionstechnisch für Sie.

Hier die Fakten zum IFB:

  • Erhöhung des IFB-Satzes:

> Für klassische Investitionen: 20 % (statt bisher 10 %)
> Für ökologische Investitionen: 22 % (statt bisher 15 %)

  • Begünstigter Zeitraum: 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026
  • Maximale Bemessungsgrundlage: 1 Mio. Euro pro Betrieb und Wirtschaftsjahr
  • Maximale zusätzliche Betriebsausgabe: bis zu 220.000 Euro (!)

Welche Investitionen sind begünstigt?
Der IFB gilt für neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die einem inländischen Betrieb zugeordnet werden.

Warum jetzt handeln?
Unternehmen, die größere Investitionen planen, sollten den Anschaffungszeitpunkt strategisch steuern, um in den Genuss des erhöhten Freibetrags zu kommen. Eine Lieferung oder Herstellung ab November 2025 kann steuerlich deutlich vorteilhafter sein.

 

Checkleasing rät: JETZT ist der richtige Moment, ins Handeln zu kommen.
Zeigen Sie Initiative – Ihre Kunden werden es mit Vertrauen und Begeisterung danken.

Sie benötigen ein passendes Muster zum Anschreiben Ihrer Kunden?  – melden Sie sich gerne bei uns. Wir stellen Ihnen ein GRATIS Muster gerne zur Verfügung!

 

Sie wollen mit Checkleasing zusammenarbeiten?

Nehmen Sie bitte Kontakt auf:

GF Walter Rimpl
Millennium Tower 42. OG, Top 422, Handelskai 94-96, 1200 Wien
Telefon: +43 1 367 19 75, Fax DW 89
Mobil:     +43 664 120 94 90
Mail: office@checkleasing.at
Web: http://www.checkleasing.at

 

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