Tipp zur jährlichen Weiterbildung (NL 26c/25)

Weiterbildung für Versicherungsvermittler: Der 31.12. kommt recht schnell

Bevor wir auf die rechtlichen Details zu Ihrer jährlichen Weiterbildungsverpflichtung eingeben, hier ein Tipp:
Sollten Ihnen noch ein paar Stunden zur gesetzlichen Weiterbildung fehlen, könnte diese kostenlose Veranstaltung hilfreich sein. Sie kann via TEAMS live mitverfolgt und – bei vorheriger Anmeldung – auch noch ein paar Tage nachher nachgesehen werden, um das Zertifikat zu erhalten.

2 Vorträge und spannende Diskussion zum Thema:
Wie Versicherungen ihre Tarife kalkulieren und ob steuerliche Begünstigungen helfen, die private Vorsorge zu stärken?
Alle Details dazu hier…

Doch nun zu den rechtlichen Vorschriften, warum und wie Versicherungsvermittler sich jährlich weiterbilden müssen. 
Mag. Novotny informiert topaktuell und warnt: Der 31. 12. kommt recht schnell…

Allgemeines

Die EU-Richtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) über den Versicherungsvertrieb löste die bis vor einigen Jahren geltende EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie (IMD) ab. Mit der Umsetzung der IDD-Richtlinie in nationales Recht kam es zu einigen Änderungen für Versicherungsvermittler und -berater. Unter anderem wurde die Richtlinie in §137b GewO umgesetzt, wonach seit Juli 2019 jährlich 15 Stunden Weiterbildung verpflichtend sind.

Versicherungsvermittler tragen eine große Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Die Produkte, die sie vermitteln sind oft komplex, mit langfristigen Auswirkungen und teilweise schwer durchschaubar. Umso wichtiger ist es, dass Versicherungsvermittler stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen sowie über fachliche Entwicklungen informiert sind. Genau hier setzt die Weiterbildungspflicht an – sie soll die Qualität der Beratung sichern und den Konsumentenschutz stärken.

 

Details zur Weiterbildung

Die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Weiterbildungsstunden pro Jahr gliedern sich in zwei Module:

  • Modul 1: Rechtskompetenz und Berufsrecht

Behandelt werden rechtliche Grundlagen wie Versicherungsvertragsrecht, Gewerbe- und Maklerrecht, Datenschutz, Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie Berufsethik und Beschwerdemanagement.

  • Modul 2: Fach- und Spartenkompetenz

Hier stehen produktspezifisches Fachwissen, Sparten wie Lebens-, Sach- oder Personenversicherung, Polizzenprüfung, Schadenabwicklung, Risk- und Qualitätsmanagement sowie versicherungsmathematische Grundlagen im Fokus.

Grundsätzlich sind 15 Stunden pro Kalenderjahr zu absolvieren. Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit benötigen 5 Stunden. Gewerbliche Vermögensberater benötigen 20 Stunden. Einzelunternehmer und Leitungsorgane von Gesellschaften müssen mindestens je 5 Stunden pro Modul absolvieren. Die restlichen 5 Stunden können zwischen den Modulen gewählt werden.

Zu absolvieren sind diese Einheiten an Bildungsinstitutionen, welche wiederum diverse Voraussetzungen erfüllen müssen. Allem voran steht die Geeignetheit der Einrichtung im Fokus. Als geeignete Bildungseinrichtungen für die verpflichtende Weiterbildung gelten insbesondere:

Fachorganisationen in der Wirtschaftskammer (z.B. Fachverbände und Fachgruppen der Versicherungsmakler, -agenten und Finanzdienstleister), Bildungsanbieter mit anerkanntem Zertifikat oder Gütesiegel (z.B. Ö-Cert), sowie öffentlich oder privat anerkannte Hochschulen und Fachhochschulen im Sinne des Universitätsgesetzes.

Diese Institutionen müssen die Qualität der Weiterbildung nachweislich sicherstellen und entsprechende fachliche sowie rechtliche Inhalte abdecken.

Neben der Geeignetheit spielt die Unabhängigkeit eine wesentliche Rolle. Bildungsinstitutionen gelten nicht als unabhängig, wenn ein Versicherungsunternehmen (oder ein verbundenes Unternehmen) direkten oder indirekten Einfluss auf die Inhalte oder die Organisation der Weiterbildung hat – etwa durch Beteiligungen oder Mitbestimmung. Versicherungsvermittler dürfen außerdem nicht dazu gedrängt oder beeinfluss werden, ihre Weiterbildung bei einer bestimmten Institution zu absolvieren. Die Wahl der Bildungseinrichtung muss frei und unbeeinflusst erfolgen.

Beste Grüße von Mag. Novotny und dem IVVA Team

 

 

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

 

 

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger


RA Mag. Stephan Novotny

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12

kanzlei@ra-novotny.at

https://www.ra-novotny.at/

 

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