
Was kommt hier auf die Finanz- und Versicherungs-Branche zu?
Eine neue Abkürzung liest man in letzter Zeit immer wieder.
> Doch was bedeutet sie?
> Was will die EU damit erreichen? Wie sieht die praktische Umsetzung aus?
> Geht das alles trotz Datenschutzgrundverordnung?
> Welche Probleme könnten sich ergeben?
> Welche Chancen bieten sich für den Vertrieb?
> Wird es genormte Schnittstellen geben?
Und wer wird davon profitieren? Nur die Großen oder auch die vielen Berater und Vermittler?
Das sind Fragen, zu denen wir Antworten in diesem und nächsten Newsletter herausfinden möchten. Wie immer mit Unterstützung des auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny.
A) Was versteckt sich hinter „FIDA“?
FIDA (Financial Data Access Verordnung) ist eine geplante EU-Verordnung, die den Rechtsrahmen für den Zugang zu Finanzdaten festlegen soll. Insbesondere soll dadurch der Zugang zu Finanzdaten erleichtert und gleichzeitig der Datenaustausch zwischen Finanzdienstleistern (Banken, Versicherungen, Kreditinstituten, Berater und Vermittler) verbessert werden.
Den Vorschlag der EU Kommission können Sie hier nachlesen:
FIDA_Verordnung_Vorschlag Kommission_CELEX_52023PC0360_DE_TXT
Hintergrund ist die Strategie für ein digitales Finanzwesen aus dem Jahr 2020, deren Ziel die Schaffung eines europäischen Finanzdatenraums ist. Details können Sie hier nachlesen:
Kommission_Strategie fuer ein digitales Finanzwesen in der EU_CELEX_52020DC0591_DE_TXT
Der erste Entwurf der FIDA-Verordnung wurde von der EU-Kommission am 02.12.2024 veröffentlicht. Im Februar 2025 wurde FIDA kurzzeitig von der Agenda der EU-Kommission gestrichen, sodass unklar war, ob die Kommission die Verordnung überhaupt weiterverfolgen würde. Nun haben aber Anfang April 2025 doch noch die sogenannten „Trilog“-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament begonnen. Die Verhandlungen sind bis dato noch im Gange und könnten locker bis ins Jahr 2026 dauern.
Der Plan der Kommission sieht vor, dass die Verordnung zeitlich gestaffelt zur Anwendung gelangt, sodass die Regelungen zum Datenaustausch je nach Datenkategorie 24, 36 oder 48 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten sollen. Es ist jedoch möglich, dass sich die Umsetzungsfristen noch ändern, da die EU derzeit mit weiteren Regulierungen generell etwas auf der Bremse steht. (Auch in anderen Bereichen haben sich die Umsetzungsfristen nach hinten verschoben (siehe auch unseren letzten Beitrag bzgl. Omnibus-RL hier…).
B) Worum geht es bei FIDA konkret?
In Zukunft sollen Daten zwischen Banken und Versicherungen – auf Antrag des Kunden – leichter ausgetauscht werden können. Finanzdienstleister sind dann verpflichtet, ihren Kunden oder anderen Finanzunternehmern auf Antrag des Kunden Kundendaten über standardisierte APIs zur Verfügung zu stellen. Und zwar unverzüglich, kostenlos, kontinuierlich und in Echtzeit. Zu den betroffenen Kategorien von Daten gehören etwa Informationen zu Konten, Versicherungsdaten, Ersparnisse, Darlehen, Investitionen, Hypotheken etc.
Kunden sollen dadurch ein gesetzliches Zugangsrecht zu ihren Daten haben und eine bessere Kontrolle über ihre eigenen Finanzdaten erhalten. In jedem Fall sollen Kunden weiterhin die vollständige Kontrolle darüber haben, wer auf ihre Daten zugreift und zu welchem Zweck dies geschieht. Wichtig ist: Kunden haben das Recht, aber nicht die Pflicht, Daten mit anderen Datennutzern zu teilen.
C) Was bedeutet das nun für den einzelnen Berater, die Finanzdienstleister ?
Von Finanzdienstleistern verlangt die Verordnung hohe Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards, was hohe Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit stellt. Dies umso mehr infolge der zunehmenden Gefahren durch Cyber-Bedrohungen, welche einen wirkungsvollen Datenschutz zunehmend erschweren. All dies wird sich massiv auf das Vertriebsmodell der Versicherungsbranche auswirken, was für alle Akteure eine besondere Herausforderung darstellen wird.
Banken und Versicherungen müssen in jedem Fall gewährleisten, dass die DSGVO weiterhin eingehalten wird. Anwendungsbereich der FIDA-Verordnung sind zwar sowohl personenbezogene als auch nicht personenbezogene Daten, während die DSGVO sich nur auf personenbezogene Daten bezieht. Da es sich jedoch bei Finanzdaten in der Regel um personenbezogene Daten handelt, wird in der Regel auch die DSGVO anwendbar sein.
Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang ist der zunehmende Einsatz von KI. Es ist davon auszugehen, dass dieser Datenaustausch eng mit der Entwicklung von KI verzahnt sein wird, da KI-Systeme geradezu dazu prädestiniert sind, um Daten zu analysieren und mit dritten Stellen auszutauschen.
D) Welche Probleme können sich ergeben? Welche Chancen bieten sich durch FIDA für den Vertrieb?
Diese Fragen beantworten wir im nächsten IVVA Newsletter!
Beste Grüße von Mag. Stephan Novotny und dem IVVA Team

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny
1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12