
Zu Recht? Oder ist das eine zu starke Einschränkung des eigenen Unternehmertums?
Verdacht auf Dienstnehmerähnlichkeit?
Nach Schilderung des Falles durch eine Landesgruppe der Versicherungsagenten in der Wirtschaftskammer baten wir den auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny um Einschätzung der juristischen Sachlage und Klärung, ob die firmeninternen Corporate Design- bzw. Corporate Identity-Vorschriften (kurz CD oder CI) des Versicherungsunternehmens mehr zählen als die unternehmerische Freiheit des selbstständigen Versicherungsagenten.
Worum geht es?
Ein Versicherungsagent verwendet eine eigene Unternehmens-Mail-Adresse. Nennen wir sie Wagner@versicherungsberater.at.
Der Versicherer forderte ihn aber auf, dies zu unterlassen, da andere E-Mail-Adresse nicht erlaubt seien. Man müsse die „Domain-Adresse“ des Versicherers, also etwa wagner@Versicherer-Name.at verwenden.
Die Analyse dieser Ausgangslage durch RA Mag. Novotny finden Sie unten anbei.
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