Wir haben vorige Woche näher behandelt, wie man Ausweise in der täglichen Praxis und laut DSGVO zu behandeln hat.
Unter anderem haben wir zusammengefasst:
> Wann muss ich ein Pass einholen? Was sagt dazu die FMA?
> Wie stellen Sie fest, ob ein vorgelegter ausländischer Pass echt ist?
> Wie speichere ich ihn sicher ab? Wie sende ich ihn weiter?
Und dazu haben wir auch interessante Urteile gefunden, die zeigen, wie man es nicht machen darf / soll:
> Topaktuell: UBER: 290 Mio. € Strafe wegen Übermittlung von Daten in die USA
> Taxifahrer fotografiert Führerschein und versendet ihn über WhatsApp
Zum Nachlesen von Teil 1 dieser Serie klicken Sie hier…
Heute sehen wir uns ein weiteres Urteil näher an, weil auch wir daraus lernen können.
Hier folgt nun der 2. Teil des Beitrags von Mag. Stephan Novotny.
[Inhalt ist gesperrt]
Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>