Darf Versicherung irrtümlich geleistete Geldleistungen zurückfordern? (NL 34/24)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Ein Agent wandte sich mit einer speziellen Frage an den IVVA, die aber ein tiefer liegendes Problem gut beschreibt.

Anlass: Im Zuge der Schadenserledigung durch den Agenten wurde Geld ausbezahlt.

Der Agent schreibt:

„Die Generalagenten der Uniqa haben die Möglichkeit, real gesprochen ist es eine Verpflichtung, diverse Schadenserledigungen in der Agentur zu erledigen. Dies beinhaltet auch die Auszahlung von Geldleistungen“.

Wie sieht die rechtliche Rückforderungsmöglichkeit von Geldleistungen aus, die durch einen Generalagenten der Versicherung an den Kunden im Zuge der Schadenserledigung ausbezahlt wurde?
Denn es können leicht Fehler passieren. Vielleicht sei ein zu hoher Zeitwert vergütet worden. Oder ein zu hoher Stundensatz eingearbeitet worden. Oder erst bei genauem Studium der Polizze fällt auf, dass das konkrete Problem nicht versichert war, sehr wohl ein ähnlicher Sachverhalt, der aber irrtümlich angenommen wurde und zur Auszahlung geführt hatte“.

Frage: Hat der Versicherer das Recht dieses vom Kunden und/oder von der Agentur zurückzufordern?

Hier kommen Sie zum Beitrag, den wir mit RA Mag. Stephan Novotny erarbeitet haben:

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