DSGVO: Bilder und personenbezogene Daten und Folgen (besonders bei Mitarbeitern) (NL 24/24)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Immer wieder kommen Fragen unserer Leser und Mitglieder, was denn nun bei der Nutzung von Bildern zu beachten sei, ganz besonders dann, wenn es sich um (ehemalige) Mitarbeiter handelt.

Da in letzter Zeit auch einige interessante Urteile ergangen sind, greifen wir dieses Thema auf, da es für Jede und Jeden von uns relevant und zu beachten ist.

Grobe Fakten zu Beginn. Also, dass man „fremde“ Bilder, z.B. aus dem Internet nicht so ohne weiters nutzen darf, haben wir schon mehrmals und schon lange vor der DSGVO behandelt, u.a. hier:  https://ivva.at/millionenklage-wegen-foto-verwendung-nl-1416/

Was man da grundsätzlich zu beachten hat, haben wir hier zusammengefasst, um Abmahnungen und sogar Millionen-Klagen zu vermeiden: https://ivva.at/was-gilt-es-beim-verwenden-von-fotos-zu-beachten-nl-15b16/

Doch nun kommt auch noch die DSGVO dazu und die sich daraus ergebende Verpflichtung, personenbezogene und ganz besonders sensible Daten zu schützen.

 

Häufige Fragen dazu: Fällt ein Bild überhaupt unter „personenbezogene Daten“?
Weiters beantworten wir die Frage, ob man eine Einwilligung von Mitarbeitern einholen muss, wenn man deren Fotos auf der Webseite, sozialen Medien etc. verwenden möchte. Dazu schauen wir uns auch das Urheberrechtsgesetz, verweisen auf Muster-Verträge und sehen 2 interessante Urteile zum Thema an. Und geben Praxistipps, wie man sich in diesem Zusammenhang verhalten sollte.

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