Nichts ungeprüft unterschreiben. Egal ob „Allianz-neu“ oder sonstige neue Agenturverträge! (NL 18/24)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Der Allianz-Agenturvertrag „Neu“ scheint in den Endspurt zu gehen. Nach unserem „Aufschrei“ in mehreren Beiträgen
u.a.
https://ivva.at/allianz-legt-neuen-agenturvertrag-mit-umfangreichem-strafkatalog-vor-nl-34-23/
https://ivva.at/kann-allianz-mit-agenturvertrag-gesetze-aushebeln-nl-35-23/
https://ivva.at/warum-verlangt-allianz-einen-auftragsverarbeitervertrag-nl-36-23/
… scheint es Änderungen gegeben zu haben.

Ob sich aber in den rund 100 Seiten „Juristen-Deutsch“ nicht doch noch Unklarheiten oder Benachteiligungen für Agenten verstecken, können wir noch nicht sagen, da uns die neuen Texte erst vorige Woche erreichten.

Aber klar ist: Agenturverträge sind für Nicht-Juristen selten wirklich zu verstehen. Auch Juristen rätseln manchmal, welche (finanziellen) Folgen manche Passagen haben könnten.

Allianz scheint nun rasch den „Umstieg bis 30 .6.“ erreichen zu wollen. Und lockt potentielle Umsteiger mit „Frühstarter-Joker“. Doch:
Tipp: Die große Mehrzahl der Anfragen beim IVVA betreffen Fragen zu bereits akzeptierten Verträgen, die nach Jahren dann „ihre Wirkung“ erzielen, weil man Agenturvertrag beenden oder in Pension gehen will. Doch da ist dann „die Milch meistens schon vergossen“ und kaum noch etwas zu tun.
Daher: Unterzeichnen Sie nichts, bevor Sie nicht das OK eines auf die Versicherungsbranche spezialisierten Anwalts erhalten haben.

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