Nichts ungeprüft unterschreiben. Egal ob „Allianz-neu“ oder sonstige neue Agenturverträge! (NL 18/24)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Der Allianz-Agenturvertrag „Neu“ scheint in den Endspurt zu gehen. Nach unserem „Aufschrei“ in mehreren Beiträgen
u.a.
https://ivva.at/allianz-legt-neuen-agenturvertrag-mit-umfangreichem-strafkatalog-vor-nl-34-23/
https://ivva.at/kann-allianz-mit-agenturvertrag-gesetze-aushebeln-nl-35-23/
https://ivva.at/warum-verlangt-allianz-einen-auftragsverarbeitervertrag-nl-36-23/
… scheint es Änderungen gegeben zu haben.

Ob sich aber in den rund 100 Seiten „Juristen-Deutsch“ nicht doch noch Unklarheiten oder Benachteiligungen für Agenten verstecken, können wir noch nicht sagen, da uns die neuen Texte erst vorige Woche erreichten.

Aber klar ist: Agenturverträge sind für Nicht-Juristen selten wirklich zu verstehen. Auch Juristen rätseln manchmal, welche (finanziellen) Folgen manche Passagen haben könnten.

Allianz scheint nun rasch den „Umstieg bis 30 .6.“ erreichen zu wollen. Und lockt potentielle Umsteiger mit „Frühstarter-Joker“. Doch:
Tipp: Die große Mehrzahl der Anfragen beim IVVA betreffen Fragen zu bereits akzeptierten Verträgen, die nach Jahren dann „ihre Wirkung“ erzielen, weil man Agenturvertrag beenden oder in Pension gehen will. Doch da ist dann „die Milch meistens schon vergossen“ und kaum noch etwas zu tun.
Daher: Unterzeichnen Sie nichts, bevor Sie nicht das OK eines auf die Versicherungsbranche spezialisierten Anwalts erhalten haben.

Fachanwalt Mag. Stephan Novotny steht gerne zur Verfügung (für IVVA-Mitglieder zum Sonderpreis, ). Denn sonst kommen Sie womöglich nach Jahren drauf, welche Konsequenzen so manche Formulierung zur Folge hat.

Auch wir werden uns das neue Konvolut im Detail ansehen und mit RA Mag. Novotny überlegen, warum welche Formulierungen gewählt wurden und welche Wirkungen das haben könnte. Und halten darüber die IVVA-Mitglieder am Laufenden.

Wir haben in den letzten Jahren von Ihnen zahlreiche Verträge (beinahe 50 Varianten) zur Beurteilung erhalten.
Die vorliegenden Agenturverträge haben wir für Sie mit Kommentaren (was ist gut, was könnte zu Ihrem Nachteil sein, …) versehen.
Typische Problemstellen sind Provisionsweiterzahlung, Folge-/Betreuungsprovision, Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter laut DSGVO, jederzeitige Einsichtnahme des Versicherers, Rückgabe aller Unterlagen, Agent als Hersteller nach IDD, usw. usf.

Zur Liste der kommentierten Agenturverträge kommen Sie hier…

Haben auch Sie einen neuen Agenturvertrag zugesandt erhalten? Gibt es neue Varianten?
Dann freuen wir uns auf Weiterleitung an redaktion@ivva.at.
Gerne sehen wir uns diesen an und stellen ihn neutralisiert und kommentiert auf die IVVA-Webseite und informieren Sie im Details, was gut ist, wo eventuell Probleme drohen könnten, was für Agenten schlecht ausgehen könnte, etc.).

Das IVVA-Team

 

PS: Sollten Sie noch keinen auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt haben, hier die Kontaktdaten von


RA Mag. Stephan Novotny

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12

kanzlei@ra-novotny.at

www.ra-novotny.at

Fotonachweis:
RA Mag. Stephan Novotny, Foto Stephan Huger

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN