Neue Guidelines zur Haftungsreduktion (NL 16b/24)

Bei Einhaltung reduziert sich Selbstbehalt um bis zu 60%.

Wie man den Fachmedien, aber auch der Webseite der Höher Insurance Services entnehmen kann, gibt es nun eine gezielte Anleitung zur eigenen Haftungsreduktion mit praxistauglichen Informationen für Vermögensberater und Versicherungsvermittler.

Dazu René Hompasz, Geschäftsführer Höher Insurance Services: „Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie Geschäftsunterlagen gestaltet oder Beratungen durchgeführt und dokumentiert werden sollen. Wir geben in den Guidelines Empfehlungen zu den Bereichen Geschäftsunterlagen, Beratung und Dokumentation sowie Aus- und Weiterbildung. Bei vollständiger Umsetzung kann pro Bereich eine Reduktion des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts um 20 Prozent erreicht werden. Werden alle drei Bereiche umgesetzt, ist eine Reduktion um bis zu 60 Prozent möglich“.

Gezielte Anleitung zur Haftungsreduktion
Mit der gezielten Anleitung zur eigenen Haftungsreduktion reagiert das Unternehmen auf laufende Gesetzesänderungen und neue Risikofelder im Finanz- und Versicherungsbereich, berichtet FondsProfessionell. Um einen überdurchschnittlichen Versicherungsschutz zu wettbewerbsfähigen Prämien anzubieten, mussten die Versicherungsbedingungen angepasst werden. Im Zuge dessen wurden dann auch „Guidelines für Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler“ erarbeitet, die Maßnahmen zur Haftungsreduktion aufzeigen.

Die „Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler (BVBV 2024)“ wurden aufgrund des Wertpapierfirmengesetzes (WPFG) angepasst und umfassen unter anderem neu eine Deckungserweiterung, Regressverzicht für Verwaltungsassistenten und eine Klarstellung zu besonders gefahrengeneigten Tätigkeiten.

Das Ziel dieser Guidelines besteht darin, Risikominimierungsmaßnahmen im versicherten Unternehmen zu honorieren, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Die in diesen Guidelines festgelegten Vorgaben müssen zusätzlich zu den branchenüblichen Standards erfüllt werden. Hierzu werden nicht verpflichtende, sondern freiwillige Maßnahmen vorgeschlagen. Bei Einhaltung dieser Maßnahmen kann der Unternehmer im Falle eines gedeckten Versicherungsfalls von Vorteilen profitieren.  Diese Vorteile führen zu keiner zusätzlichen Prämie für den Versicherer, weshalb die Bestimmungen möglichst großzügig ausgelegt und umgesetzt werden sollen. Bei Einhaltung der Guidelines reduziert sich der Selbstbehalt im Schadensfall um bis zu 60 % (!).

Die Guidelines können Sie hier herunterladen und nachlesen…

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