Neue Einsatz-Möglichkeiten des Bausparers: Interview mit GF Jörg Schretter (NL 11b/24)

Bausparen – mehr als Bauen, Wohnen & Renovieren!

Dass Bausparen ein ideales Instrument ist, um Eigenmittel für die künftige Wohnung anzusparen, ist allgemeint bekannt. Weniger bekannt ist aber, dass 2 „lebenswichtige“ Bereiche, nämlich Unfall/Pflege bzw. Aus- und Weiterbildung mithilfe von Bausparen „finanziert“ werden können. Somit ergeben sich ganz neue Einsatzzwecke, über die wir im Gespräch mit GF Jörg Schretter mehr erfahren wollen.

 

GF Jörg Schretter, sWohnfinanz, copyright k25, Elisabeth Fröhlich

IVVA: Lieber Jörg Schretter, erstmals Gratulation zum Einstieg in die Geschäftsführung der s Wohnfinanz!

Jörg Schretter: Vielen Dank, ich freue mich über diese Herausforderung. Bei meiner Tätigkeit kann ich viel auf die bisherigen Erfahrungen als Regionalleiter der s Bausparkasse für Wien, Niederösterreich und Nordburgenland aufbauen. Besonders freue ich mich schon auf jene neuen Bereiche, die durch die s Wohnfinanz zusätzlich abgedeckt werden. Und natürlich die intensivere Zusammenarbeit mit den Kooperationspartner:innen!

IVVA: Unser Einstiegsgespräch möchte ich diesmal nutzen, um über vielleicht nicht so bekannte Bereiche im Bauspar-Universum zu sprechen. Denn beim Begriff „Bausparen“ fallen wahrscheinlich jedem erst einmal die klassischen Themenbereiche Bauen, Kaufen und Sanieren von Wohnräumen ein. Aber hier gibt es noch einiges mehr, oder?

Jörg Schretter: Genau, diese Assoziationen sind erst einmal naheliegend und vollkommen richtig: Bausparen ist DAS Mittel zum Aufbau von Eigenmitteln für späteres Wohneigentum. Hier liegt auch unser Fokus und hier werden auch die meisten Verträge abgeschlossen. Eher unbekannt ist aber die Möglichkeit, Bauspardarlehen für zukunftsträchtige Themen wie Aus- und Weiterbildung sowie Pflege zu verwenden.

IVVA: „Zukunftsträchtig“ ist wohl wahr, denn angesichts der Altersentwicklung der Bevölkerung nimmt der Bereich „Pflege“ eindeutig an Bedeutung zu. Und dass „Lebenslanges Lernen“ kein leerer Slogan ist, sollte auch mittlerweile bekannt sein. Jedoch kann ich die Schlagwörter „Bildung und Pflege“ bei Bauspar-Finanzierungen noch nicht ganz einordnen. Hätten Sie Beispiele für mich?

Jörg Schretter: Ich bringe am besten Beispiele aus unserer Praxis. Fangen wir mit dem Bereich „Bildung“ an.
Dazu gehören alle Ausgaben, die durch eine Berufsausbildung oder -weiterbildung anfallen – nicht nur der eigenen, sondern auch jene von nahen Angehörigen in direkter Linie, wie Eltern, Kinder, (Ehe-)Partner:innen oder Geschwister. Ich sehe die Finanzierung immer als Investition: Die Kosten der Aus- und Weiterbildung müssen zwar selbst getragen werden, sollen sich aber durch einen später höheren Verdienst wieder rechnen.

Ausbildungskosten umfassen zum Beispiel Kurse am WIFI, an Volkshochschulen, Universitäten oder im Ausland. Dazu zählen auch Lernmaterialien und -gegenstände wie etwa ein Laptop, aber auch Fahrt- und Wohnkosten. Berufsspezifische Beispiele sind Weiterbildungen von Pilot:innen für den nächsthöheren Flugzeugtyp, berufsbegleitende Ausbildungen, zum Beispiel im Projektmanagement oder bei der beruflichen Neuorientierung.

IVVA: Und wie sieht es im Bereich „Pflege“ aus – ein ähnlich weites Feld?

Jörg Schretter: So ist es. Denn ein Schlaganfall, schwerer Unfall oder auch Demenz können nicht nur das Leben der betroffenen Person, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten von Angehörigen stark strapazieren. In diesen Fällen stehen oft Umbauarbeiten im Haus an. Beispiele reichen hier vom Treppenlift über die Badezimmergestaltung oder ähnliche Umbauarbeiten für ein barrierefreies Wohnen – aber auch ein rollstuhlfähiges Fahrzeug sowie der Garagenplatz.

Zusätzlich können Kosten anfallen für Betreuungshilfen, medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Therapien, Kuraufenthalte, Heilbehelfe beziehungsweise den Aufenthalt in einem Pflegeheim oder die Kosten für Pflegepersonal. Oft vergessen wir auch einen etwaigen Verdienstentgang naher Angehöriger, wenn diese die Pflege übernehmen. In dieser strapaziösen Zeit steht die s Bausparkasse ihren Kund:innen in mehrfacher Weise zur Seite: Pflege- und Bildungsdarlehen sind bis zu einem Betrag von EUR 40.000,- je Bausparkund:in auch ohne hypothekarische Sicherstellung einsetzbar. Wer ein Darlehen für Pflegezwecke aufnimmt, kann dies zum Beispiel mit einer vorhandenen Eigentumswohnung besichern. Außerdem kann auf Wunsch die „Raten-Atempause“ eingesetzt werden, etwa als Überbrückungshilfe, wenn man arbeitslos wird.

Übrigens, seit 2023 bekommen alle Bausparer:innen unter 30 Jahren einen höheren Startzinssatz im ersten Ansparjahr. Alle Details zum Bausparen und Bauspardarlehen sowie Aktionen finden Sie unter www.sbausparkasse.at/partner.

IVVA: Danke für die Ausführungen. Schön finde ich, dass alle Finanzierungszwecke des Bausparsystems wichtige Lebensbereiche abdecken und dies besonders sicher. Ich würde mich freuen, wenn wir uns immer wieder zu einem Gespräch treffen, tut sich ja einiges in der Branche …

Jörg Schretter: Sehr gerne – bei uns tut sich immer etwas: Egal ob beim Bausparen oder Bauspardarlehen. Hier melde ich mich sehr gerne bei Neuigkeiten. Zwischenzeitlich finden Sie aktuelle Informationen rund ums Bausparsystem kompakt hier zusammengefasst: www.sbausparkasse.at/partner

Vielen Dank für das Gespräch und bis bald!

 

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