Verwaltungsstrafverfahren: Muss Agent Standesregeln der Makler einhalten? (NL 3/24)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Diese Woche konnte man im FondsProfessionell einen Beitrag mit dem Titel „Wieder Anzeigen gegen Finanzvermittler – oft rückt die Polizei aus“ lesen. Hier zum Nachlesen…

Zusammenfassend kann man berichten, dass auch 2023 die (Vor-Ort-)Prüfungen verstärkt wurden. Wahrscheinlich eine Folge der „desaströsen“ Prüfung im Jahr 2021, wo es in fast 40 % der Fälle zu einer Anzeige kam, wie das Fondsprofessionell schreibt. 2023 fielen die Prüfungsergebnisse – gottseidank – besser aus.
Interessante Information des Beitrags ist, dass ein Großteil der Verfehlungen „nicht stattgefundene Weiterbildungen“ gewesen waren. Und zweithäufigster Grund für eine Meldung beim Bezirksamt war, dass 10 Prozent der angezeigten Betriebe „die Revision verweigert“ hätten. In diesen Fällen sei „zusammen mit der Polizei die Kontrolle erzwungen“ worden, so Marktamtssprecher Alexander Hengl im FondsProfessionell. Der auch für 2024 wieder Prüfungen ankündigt.

Hinweis: Wenn Sie jetzt ein wenig ungläubig vom Marktamt lesen: Ja, das Marktamt ist in Wien für die Prüfung zuständig. Eventuelle Strafen verhängt aber die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde.

Und möglicherweise hat die neue Prüfwelle schon gestartet!
Vorige Woche wandte sich ein Mitglied an uns und übermittelte uns ein Magistrats-Schreiben mit dem Betreff: Verwaltungsstrafverfahren: Aufforderung zur Rechtfertigung. Wir haben uns das Schreiben näher angesehen und auch RA Mag. Novotny um seine juristische Einschätzung gebeten.

Denn solche Verfahren können „spitzfindig“ sein, zu Geldstrafen und sogar Gewerbe-Entzug führen.

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