ARAG über Cyber-Gefahren und damit verbundener Beratung (NL 11b/23)

Mag.a Birgit Eder, Hauptbevollmächtigte ARAG SE, Foto ARAG

Interview mit Mag.a Birgit Eder,
Hauptbevollmächtigte der ARAG SE, Direktion für Österreich

Im ersten Teil des Interviews sprachen wir unter u.a. wie es bei ARAG hinsichtlich Digitalisierung weitergeht. Ob Kunden „Beratung via Video“ akzeptieren? Wie läuft der Online-Verkauf? Wo bringt Digitalisierung auch Vorteile für Vermittler? Dies und weitere Themen können Sie hier nachlesen…

Hier folgt nun Teil 2, der sich mit dem aktuellen Thema „Cyber-Gefahren“ und Auswirkungen für Vermittler aber auch mit „Reputations-Rechtsschutz“ beschäftigt. Wissen Sie, welche Folgen eines Hacker-Angriffs von der Versicherung gedeckt werden? Welchen (Rechts-)Schutz brauche ich als Führungskraft? Welche Vorteile bringt es, mit dem weltgrößten Rechtsschutz-Versicherer zusammen zu arbeiten? Bekomme ich Hilfe beim Anbot bzw. Vor-Ort-Termin?

IVVA: ARAG ist bekanntlich ein Rechtschutz-Spezialist. Aber es gibt dennoch immer neue Produkte. Und ich bin sicher, dass auch Sie Ihre Produkte und Preise anpassen müssen, um am Markt zu bestehen. Was gibt es da zu berichten?

Mag.a Eder: Sowohl im Privatbereich als auch im Firmenbereich wurden die Prämien neu kalkuliert. Im Privatbereich wird der Erbrechtsbaustein aufgrund des Anstiegs an Schadenfällen teurer. Dafür wird der Privat-Rechtsschutz Komfort – die ARAG-Standard-Rechtsschutzvariante – etwas günstiger. Der Privat-Rechtsschutz Premium bleibt weiterhin die Luxusvariante mit erhöhten Sublimits und Zusatzleistungen. Eine Rückverrechnung des Dauerrabattes wird es mit dem neuen Tarif 01/2023 im Privatbereich nicht mehr geben.

IVVA: Gibt es wieder Neuheiten, neue Konditionen, die Sie unseren Agenten vorstellen möchten?

Mag.a Eder: Unsere neuen Produkterweiterungen und Services widmen sich generell aktuellen Themen und rechtlichen Fragen.

Erweiterungen in Leistungsbereichen gibt es unter anderem im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz bei nebenberuflich selbständigen Tätigkeiten, Mobbingfällen und begünstigt behinderten Personen und im Sozialversicherungs-Rechtsschutz in Bezug auf Krankenfürsorgeanstalten. Die Aktion „ARAG – Aktiv gegen Gewalt“ wird auch 2023 verlängert. Produktseitig wurde dazu der Antistalking-Rechtsschutz erweitert. Ebenso gibt es ein neues Sozialprojekt mit dem Verein „ChronischKrank“ bei Long Covid-Fällen. Hier bietet ARAG Unterstützung bei Berufsunfähigkeitsklagen an, auch wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag noch nicht greift.

IVVA: Ich las auf der Webseite über einen E-Mobility-Rechtsschutz. Wozu brauche ich den?

Mag.a Eder: Der E-Mobility-Rechtsschutz sorgt für Klarheit bezüglich Segways, E-Scootern und ähnlicher Fahrzeuge. Diese sind – soweit die Fahrzeuge nicht zulassungspflichtig sind – bereits im Privat-Rechtsschutzprodukt versichert.

Einen Ausschluss gibt es für bestimmte Fälle in den sogenannten „Dieselgate-Causen“: Sofern das Fahrzeug keiner behördlichen Verkehrsbeschränkung unterliegt, kann zukünftig wegen Abgaswerten oder E-Reichweiten nicht mehr auf Kosten der Versicherten-Gemeinschaft geklagt werden. Sowohl die Erfolgsaussichten als auch die hohen Sachverständigenkosten in einzelnen Verfahren haben diesen Schritt notwendig gemacht.

Für Gastronomiebetriebe sind im neuen Betriebs-Rechtsschutz Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz zukünftig ohne Prämienaufschlag mitversichert. Weiters gibt es Leistungserweiterungen im Fuhrpark sowie Erleichterungen bei den Bestandsmeldungen.

Weitere Neuerungen gibt es im Therapeuten-Rechtsschutz und im Liegenschafts-Rechtsschutz. Der Vermieter-Rechtsschutz inklusive Mietausfall ist zukünftig auch als Stand Alone Variante abschließbar.

IVVA: Noch etwas Interessantes las ich, konkret von einem „Online-Reputations-Rechtsschutz für Firmen“. Worum geht es da genau?

Mag.a Eder: Dieses Feld ist für viele Juristen in Österreich neu. Die ARAG Inhouse-Juristen haben sich hier spezialisiert.

Der neue Tarif enthält einen eigenen Online-Reputations-Rechtsschutz für Firmen. Unternehmer können mit diesem gegen Bewertungsplattformen rechtlich vorgehen, wenn dort unwahre Tatsachen behauptet werden. Es ist z.B. möglich:

·         Die Löschung einer unwahren Tatsachenbehauptung auf einer Bewertungsplattform zu erreichen

·         Gegen den Verfasser der Bewertung vorzugehen

·         Löschungs- und Unterlassungsansprüche wegen Verletzung der Online-Reputation natürlicher Personen durchzusetzen

Wichtig ist vorab die ARAG Inhouse-Juristen eine Einschätzung treffen zu lassen. Diese Experten müssen herauszufiltern, handelt es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil. Nur Ersteres kann rechtlich bekämpft werden.

IVVA: Zwischenfrage: Ich lese regelmäßig, dass andere Versicherer nun auch ein Rechtsschutz-Produkt anbieten. Wie sehen Sie diese Entwicklung als Spezialist für Rechtsschutz und wie argumentieren Sie einem Vermittler und Kunden gegenüber, dass man doch zum „Profi für Rechtschutz“ gehen sollte? Versteht der Kunde das Argument der Unabhängigkeit (sodass man sich nicht im eigenen Konzern klagen muss, also möglicherweise Interessenskonflikte vermieden werden, wenn man bei ARAG den Rechtsschutz hat)?

Mag.a Eder: Die ARAG ist mittlerweile weltweit der führende Rechtsschutzspezialist. Unsere Unabhängigkeit bietet uns die Möglichkeit unsere Kundinnen und Kunden immer bestens zu vertreten und ausschließlich auf ihre Interessen zu achten, da wir niemals in einen Interessenskonflikt kommen – aus unserer Sicht ein wesentlicher Vorteil. Zudem gehen wir oft auch andere Wege als der Mitbewerb – wir stellen unsere Inhouse-Juristen als zusätzliches Service für die Kunden in den Vordergrund. Wichtig ist uns, Streitfälle nicht unbedingt vor Gericht eskalieren zu lassen, sondern diese außergerichtlich zu lösen oder sogar mit geeigneten Präventivmaßnahmen zu verhindern.

Damit erhöhen wir die Kundenzufriedenheit, denn niemand will tatsächlich vor Gericht streiten. Im Gegenteil, der Kunde möchte sein Rechtsproblem gelöst haben und darin sind wir Experten.

IVVA: Kommen wir zum Thema Home-Office und Cyber-Security:
Regelmäßig liest man von erfolgreichen Hackerangriffen und lahm gelegten Unternehmen.
Wie groß ist das Problembewusstsein, dass diese sinnvolle Absicherung genutzt werden sollte?

Mag.a Eder: Cyber-Angriffe sind ein großes Thema unserer Zeit. Hackangriffe finden Tag und Nacht statt. Wird man hier Opfer, kann das für Unternehmer existenzbedrohend werden.

IVVA: Raten Sie auch den Vermittlern, dass sie selbst eine Cyberversicherung abschließen sollen, um dieses existenzbedrohende Szenario zu reduzieren?

Mag.a Eder: Wir haben im Falle eines Cyberangriffs ein eigenes Produkt im Rahmen des Betriebsrechtsschutzes vorgesehen – ist der selbständige Agent bei uns versichert, so hätte er bei einem Hackangriff den rechtlichen Schutz von unserer Seite, aber auch IT-Unterstützung durch unseren Kooperationspartner Europ Assistance.

Aber auch ohne entsprechende Cyber-Rechtsschutzversicherung bei uns, stehen wir unseren Vermittlern mit unserem Rechts-Know how zur Seite. So haben wir über 40 versierte ARAG Inhouse-Juristen, die für telefonische Rechtsauskünfte jederzeit zur Verfügung stehen.

IVVA: Welche Folgen des Hackerangriffes deckt die Versicherung? Den tagelangen Stillstand, die Daten-Wiederherstellung, Verlust von Kundenvertrauen, Geschäftsentgang, etc.?

Mag.a Eder: Bei einem Cyberangriff sind die ersten Schritte entscheidend. Europ Assistance hat daher eine 24 Stunden-Hotline eingerichtet und kann über Remote auf das IT-System des Versicherten zugreifen. So kann im ersten Schritt festgestellt werden, ob es sich wirklich um einen Cyberangriff handelt und ob Daten vernichtet oder wiederherstellbar sind.

IVVA: Und dann hat man womöglich auch noch Zorres mit der Datenschutzbehörde, weil Daten verloren gingen und behauptet wird, dass man nicht alles bzw. ausreichend unternommen hat, um einen Datenverlust zu vermeiden…

Mag.a Eder: Wenn man sich um die „Datensicherheit“ nicht kümmert, bekommt man Probleme mit der Datenschutzbehörde, aber auch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Personen, deren Daten entwendet wurden, können drohen. Die Meldung bei der Datenschutzbehörde, die Verteidigung in Strafverfahren und die Abwehr von Schadenersatzforderungen Geschädigter ist im Cyber-Rechtsschutz der ARAG enthalten.

IVVA: Zwischenfrage dazu: Es gibt viele Verfehlungen, deren Bestrafung nicht das Unternehmen, sondern die Führungskraft selbst zahlen muss. Trotzdem las ich kürzlich, dass viele Manager sich durch einen privaten Rechtsschutz gut und ausreichend abgesichert fühlen. Gehe ich Recht, dass Sie als Profi das anders sehen? Und man sich hier über Manager-Rechtsschutz oder sogar D&O Absicherung beraten lassen sollte?

Mag.a Eder: Es ist essentiell als Manager gut abgesichert zu sein. Wir bieten hierfür ein eigenes Produkt an. Hiermit können sich Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und Führungskräfte strafrechtlich absichern. Es gibt neben zahlreichen Erweiterungen im Leistungsbereich die Möglichkeit eine Versicherungssumme von bis zu 1 Mio. EUR abzuschließen. Der Ausschlusskatalog in Art. 7 unserer Rechtsschutzbedingungen gilt hier als aufgehoben. Damit erweitert sich der Leistungsbereich erheblich. Daneben gibt es frei wählbare Zusatzbausteine wie etwa Vermögensschaden-Rechtsschutz oder Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Den Management-Rechtsschutz können auch Ärzte, Bürgermeister und Einzelunternehmer abschließen. Es gibt die Möglichkeit unsere Rechtsschutzversicherung gleich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu kombinieren. Hier haben wir uns als D&O Versicherer ALLCURA und die R+V als Partner ins Boot geholt.

IVVA: Grundsätzliche Frage: Gehe ich Recht in der Annahme, dass sich Rechtsschutz für Private und jener für Unternehmen gravierend unterscheidet? Und daher auch die Beratung komplizierter ist?

Mag.a Eder: Ja, betriebliche Produkte sind durchaus komplexer. Hier ist es oft nötig individuelle Lösungen zu finden, um den passgenauen Rechtsschutz zu erhalten.

IVVA: Welche Unterstützung kann ein Agent hier erwarten, wenn er sich in das B2B-Segment wagt? Gibt es hier für die Vermittler spezielle Schulungen?
Begleiten Sie ihn z.B. zu Verhandlungen mit dem potentiellen Kunden?

Mag.a Eder: Unsere Vertriebsrepräsentanten und auch der Vertriebsinnendienst stehen den Vermittlern hier mit Rat und Tat zur Seite.

Darüber hinaus bieten wir eine Vielzahl an Webinaren an, in denen wir Vermittler zu genau diesen Themen schulen und sie Fragen stellen können. Sie erhalten dafür auch IDD Punkte.

IVVA: Welche weiteren Produkt-News gibt es sonst noch?

Mag.a Eder: Wir waren letztes Jahr auch sehr erfolgreich mit unserem Service digitaler website-check für Firmenkunden. Mit diesem Service kann sich der Betreiber einer eigenen Website auf digitalem Wege ein Gutachten anfordern – das Tool überprüft die Website auf rechtliche Stolperfallen. So hat letztes Jahr ein Anwalt tausende Firmen angeschrieben wegen angeblicher rechtswidriger Nutzung von google Schriftarten (google fonts) und behauptete eine Datenschutzverletzung. Unsere Firmenkunden konnten dies mit unserem website-check überprüfen und bekamen von uns rechtliche Unterstützung. Wir hatten binnen kürzester Zeit ein Online-Webinar auf die Beine gestellt, um unseren Firmenkunden bei der weiteren Vorgehensweise rechtlich zur Seite zu stehen. Die Kunden waren begeistert. Wir haben hunderte von „google fonts“-Rechtsschutzfällen erfolgreich gelöst.

 

Nächste Woche erfahren wir, wie ARAG die IDD umsetzt und ob/wie z.B. die Korrektheit der Beratung überprüft. Auch mögliche Probleme aufgrund der DSGVO werden thematisiert. Nachwuchs-Problematik bzw. wie man eine Zusammenarbeit mit ARAG beginnen und wie man Unterstützung beim Erstellen von Anboten bzw. bei Vor-Ort-Terminen erhalten kann sowie welche weiteren Vorteile es bringt, wenn man mit dem weltgrößten Rechtsschutzversicherer (das ist die ARAG) zusammenarbeitet, erfahren wir im 3. Teil des Interviews.

Foto von ARAG zur Verfügung gestellt.

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