OGH zu „neuer“ Dauerrabatt-Klausel:
Heißt nun Laufzeitenvorteil-Kausel, führt zu Nachschuss-Zahlungen, ist rechtswidrig!
Vorige Woche wurde das Urteil bekannt, das der Verein für Konsumentenschutz, kurz VKI, errungen hat. Das Urteil zum Nachlesen: OGH-Urteil 7OB154_22f-zu Dauerrabattklausel_RIS_10-01-23
Doch was bedeutet das? Dazu den auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny befragt und diesen Beitrag mit ihm erstellt.
Versicherte können bereits gezahlte Nachschussprämien wieder zurückverlangen.
Die Dauerrabatt-Klauseln beschäftigen auch den IVVA schon seit gut 10 Jahren. Immer wieder berichteten wir von (OGH-)Urteilen, die diese Rückforderungen als rechtswidrig einstuften, wenn die Regelung nicht streng degressiv ausgestaltet war.
Ob eine Dauerrabatt-Klausel korrekt ist, wie man das nachrechnen kann und was man im Falle der illegalen Ausformulierung tun kann / muss, haben wir in einem Praxis-Beitrag mit RA Mag. Novotny im Vorjahr zusammengefasst. Hier zum Nachlesen…
Auf der IVVA Webseite finden Sie aber eine ganze Reihe weiterer Beiträge zum Thema Dauerrabatt: U.a.:
https://ivva.at/dauerrabatt-wann-ist-klausel-grob-nachteilig-wann-keine-rueckzahlung-noetig-nl-30-21/
https://ivva.at/ogh-zu-dauerrabatt-allianz-ersatzregelung-ebenfalls-verboten-nl1614/
https://ivva.at/neue-urteile-gegen-qdauerrabattq-rueckforderungen-der-versicherungen-nl-214/
Neue „Laufzeitkostenvorteil“-Klausel vor Gericht
Nun hat zumindest ein Versicherer eine „neue Variante“ dieser Dauerrabatt-Klausel eingeführt, die nicht nur den VKI, sondern letztlich auch den OGH an die „alte Dauerrabatt-Klausel“ erinnerte und daher kam der Oberste Gerichtshof auch bei dieser Klausel zum Urteil, dass sie unzulässig ist und die Judikatur, die zur alten Klausel ergangen ist, auch auf die neue Klausel übertragbar (also 1:1 anwendbar) ist.
Doch was hat der OGH konkret entschieden? Und aufgrund welcher Überlegungen?
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