Behörde legt neue Geldwäsche-Checkliste vor (NL 24/22)

Könnten Sie alle Fragen in dieser Checkliste korrekt und umfassend beantworten? D.h. sind Sie für die Prüfung bei Ihnen vor Ort vorbereitet?

Wir wiesen schon häufig auf ein – aus Zeitgründen? – vernachlässigtes Thema hin. Nämlich auf die Formvorschriften und unternehmerischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Geldwäsche, die die Behörde regelmäßig – auch bei Versicherungsvermittler kontrolliert.

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Zum Erinnern, hier der Link zu einem sehr umfassenden Beitrag, den wir mit Mag. Stephan Novotny verfasst haben und der erklärt,
> WER betroffen ist,
> WAS zu tun ist, wenn von der Behörde ein Schreiben einlangt (ignorieren oder doch besser eine Negativ-Meldung abgeben? WO finde ich das richtige Formular),
> WIE man die Risikobewertung des eigenen Unternehmens durchführt und wann (mindestens 1x jährlich!) und welches Formular man dazu verwendet.
Zu unserem umfangreichen Beitrag, der vieles zum Thema erklärt, geht es hier…

Neue Checkliste
Das Marktamt hat kürzlich in Zusammenarbeit mit der Gewerbeoberbehörde der Stadt Wien eine neue Checkliste hinsichtlich Geldwäschekontrollen entworfen.

Diese Checkliste ist eine Auflistung der relevanten Fragen, die die Behörde bei Ihnen vor Ort abarbeiten und überprüfen wird, ob Sie Ihre Geldwäsche-Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben.

Das Dokument zum Herunterladen plus weiterführende Links zu Seiten, auf denen wir Ihre Verpflichtungen zum Vermeiden von Geldwäsche beschreiben (ist dann hilfreich zum Beantworten des Fragebogens…) finden Sie unten anbei.

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN