DSGVO: Anwalt fordert 190 Euro wegen Google Fonts. Zurecht?
Auch wenn viele von uns es nicht mehr hören wollen: Es geht wieder mal um die DSGVO und den Verdacht, dass die DSGVO genutzt wird, um damit ein Geschäft zu machen.
In den letzten Tagen konnte man in diversen Medien lesen, dass ein Anwalt österreichweit Firmen anschreibt, sie davon „informiert“, dass man Google Fonts auf der Webseite nutze. Damit verstoße man gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Und man solle einen Betrag von 190 Euro zahlen, um einen Vergleich zu schließen.
Wir haben uns wieder mit dem auf Datenschutz- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny beraten und folgende Fakten für Sie zusammengetragen. Um Sie vor möglicher Abzocke zu warnen und Tipps zu Gegenmaßnahmen zu geben.
Da ein Gerichts-Urteil zum Thema bei Zuwiderhandeln unglaubliche 250.000 Euro Ordnungsgeld androht, beantworten wir heute folgende Fragen:
- Worum geht es bei dem beschriebenen Fall? Was ist das Problem?
- Was sind Fonts?
- Wie finden Sie heraus, ob Sie Google Fonts nutzen?
- Urteil gegen Nutzung von Google Fonts
- Kann ich mich nicht einfach auf „berechtigtes Interesse“ berufen und Google Fonts doch nutzen?
- Darf man Google Fonts überhaupt nicht (mehr) nutzen?
- To Do falls Sie Google Fonts nutzen und / oder das Schreiben erhalten haben.
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