Der Einsatz der Produkte aus Russland sei absolut fahrlässig und eine Gefahr für die nationale Sicherheit.
Wir haben bereits vor ein paar Wochen – damals ganz aktuell – darüber berichtet, dass das Deutsche Bundesamt für Sicherheit (kurz BSI) eine Sicherheitswarnung betreffend der Antiviren-Software ausgesprochen und vor der russischen Firma Kaspersky gewarnt hat.
Und RA Mag. Stephan Novotny hat damals erklärt, welche Konsequenzen diese Einstufung für jeden von uns hat, der Software von Kaspersky nutzt, weil die DSGVO das fordert.
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Gerichte: Warnung vor Kaspersky-Produkten rechtmäßig
Kürzlich hat die Computerzeitung Chip.de wieder darauf hingewiesen, dass das BSI die Warnung neuerlich ausgesprochen hat. Und zwischenzeitlich nicht nur das Verwaltungsgericht in Köln, sondern auch das Oberverwaltungsgericht in NRW die „Warnung vor Kaspersky-Produkten als rechtmäßig bezeichnet“ hat.
Und Chip zitiert weiter: „… dass Antivirensoftware über weitreichende Systemberechtigungen verfügen muss und systembedingt eine dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten muss. Daher ist Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz eines Herstellers sowie seiner authentischen Handlungsfähigkeit entscheidend für den sicheren Einsatz solcher Systeme. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Herstellers bestehen, birgt Virenschutzsoftware ein besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur“.
„Weiter heißt es, dass ein russischer IT-Hersteller entweder selbst offensive Operationen durchführen oder gegen seinen Willen gezwungen werden kann, Zielsysteme anzugreifen. Außerdem könne er selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden“.
Somit haben Privatpersonen, aber besonders Behörden und Unternehmen Handlungsbedarf, wie Mag. Novotny bereits im März informierte.
Im damaligen Beitrag haben wir auch darüber berichtet, wie man Kaspersky-Software entfernen soll (nicht mit einem Produkt aus dem Kaspersky-Haus) und welche Alternativen es zu Kaspersky gibt.
Nehmen Sie die Warnung nicht auf die leichte Schulter!
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Quellen: Chip.de, IVVA Webseite
Für weitere Rückfragen steht Mag. Novotny IVVA Mitgliedern gerne zum IVVA-Sonderpreis zur Verfügung:
RA Mag. Stephan Novotny
1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16/12 (neu)