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ÖBV-Selekt: Nichts aus OGH-Urteil gelernt?

Ein Agenturvertrag für den nächsten Rechtstreit!
Testet hier ein Versicherer ab, wie weit er gehen kann?

Nicht gerne lassen sich einige Versicherer ihre Leibeigenen und Ihre Knebelverträge, die sie über Jahrzehnte nutzten, wegnehmen.

Und schon gar nicht, nur weil ein paar Richter das als rechtswidrig einstufen…! Leider“ haben zwei Gerichtsinstanzen und dann der OGH mit ihren Urteilen den Mächtigen ihre Grenzen aufgezeigt und Provisionsverzichtsklauseln als Sittenwidrig verboten. Doch so schnell gibt man nicht auf…

Zurück zur ÖBV- Selekt. Wer lässt sich schon gerne seine Macht beschneiden? Überhaupt dann, wenn die betroffenen Agenturen noch keine klare gesetzliche Absicherung haben (die Verhandlungen über die Neugestaltung des HVertG sind noch im Gange). Was liegt also nahe, als dass jene Häuser, die bis dato derartige Knebelverträge nutzten, sich einfach neue Formulierungen einfallen lassen, die neuerlich die Agenten ans Haus binden. Hier wird gar nicht versucht, faire partnerschaftliche Verträge den Agenturen anzubieten. Man lotet einfach einmal aus, wie weit man gehen kann!

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