Das Wirtschaftsministerium hat einen Eingriff in den Gewerbeumfang vorgelegt, das Parlament den Gesetzesentwurf verabschiedet. Mit der Folgewirkung, dass wir Versicherungsvermittler – also Agenten und Makler – keine Wertpapiere mehr vermitteln dürfen. Das bringt die Streichung des § 138 Ziffer 4 mit sich. Diese Entscheidung ist eine starke Benachteiligung unserer Berufsgruppe. Weil umgekehrt die Vermögensberater weiterhin Versicherungen vermitteln dürfen. Das – mögliche – Ziel, die Gewerbe Finanz- und Versicherungsvermittler strikt zu trennen, wurde damit verfehlt.
Aber zurück zum Wertpapiervermittler, WPV genannt.
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