126 Mio. Euro als Strafe verhängt (NL 23b/18)

Strafen, jetzt geht`s los! 126 Mio. Euro Strafe verhängt!

Die erste Aufregung hat sich gelegt. Bis zum 25.5. waren alle damit beschäftigt, „irgendwie“ die DSGVO rechtzeitig zu meistern. In vielen Bereichen war unklar, wie die DSGVO korrekt umzusetzen ist. Daher warten nun alle auf Konkretisierungen durch die Datenschutzbehörde DSB bzw. Entscheidungen von Gerichtsseite, die die Auslegung der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes präzisieren werden.

Die Redaktion des IVVA wird daher in den nächsten Monaten sehr aufmerksam die DSB bzw. Gerichtsurteile verfolgen und Ihnen werte Leserin, werter Leser in regelmäßigen Abständen über die Neuheiten berichten. Damit Sie am Letztstand sind und Ihre praktische Handhabung der DSGVO in Ihrem Unternehmen rechtskonform ist und bleibt.

Eine erste Klarstellung durch die DSB liegt bereits vor. Konkret geht es um die Frage, wer eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch zu führen hat und wer nicht. Details dazu finden Sie unten anbei.

Rekordstrafe: 126 Millionen!
Aber für Viele noch interessanter, wichtiger ist das Thema der „Strafen“, drohen doch existenzbedrohende Strafen in Millionenhöhe.

Viele beschwichtigten oder dachten, „wird schon so schlimm nicht werden“. Doch vorige Woche wurde bekannt, dass UBER zu einer Rekordstrafe von 126 Mio. Euro verdonnert wurde und diese bereits angenommen hat, weil man befürchtete, dass es noch schlimmer kommen könnte. Wie es zu dieser Strafe kam, was das zugrunde liegende Vergehen war und was wir daraus lernen sollten, erfahren Sie ebenfalls unten anbei.

Vorab möchten wir nochmals auf unsere Rubrik „DSGVO leicht gemacht“ verweisen (hier klicken…) und unseren Kurz-Bericht „5 Praxis-Tipps für den täglichen Umgang mit der DSGVO“ (hier klicken…)

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