1.5.: Altersdiskriminierung aufgehoben oder weiter erlaubt? (NL 14/23)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Im Kreditbereich seit 1.5. gesetzlich verboten.
Aber wie sieht es im Versicherungsbereich aus?

Seit vielen Jahren poppt das Thema Altersdiskriminierung immer wieder auf.

Laut Wikipedia bezeichnet der Ausdruck Altersdiskriminierung eine soziale und ökonomische Benachteiligung von Personen oder Gruppen aufgrund ihres Lebensalters. Man bekommt vielleicht den Job nicht, weil man „zu alt ist“. Oder keinen Kredit oder keine Versicherung mehr, weil man z.B. das 70. Lebensalter überschritten hat.

In diesem Zusammenhang hatten wir im Vorjahr davon berichtet, dass etwa Wüstenrot geänderte Annahmerichtlinien KFZ über 70 Jahre“ ausgesandt hatte. Und ein Leser fragte bei uns an, ob das nicht eine verbotene Altersdiskriminierung sei.

Wir hatten damals dazu RA Mag. Stephan Novotny befragt. Seine Antwort können Sie hier nachlesen:
https://ivva.at/altersdiskriminierung-im-versicherungsbereich-erlaubt-nl-12a-22/

Im folgenden Beitrag klären wir auf:

  • Nun gibt es Neues vom Kreditbereich. Konkret eine Novelle des HIKrG. Was bringt sie?
  • Gilt diese Novelle auch im Versicherungsbereich? Ist auch hier per 1.5. eine Altersdiskriminierung verboten?
  • Oder dürfen Versicherer unterschiedliche Bedingungen/Konditionen vorschreiben, wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat?
  • Und falls ja, was bedeutet das für Ihre Beratungstätigkeit bzw. Ihr Haftungspotential? Chancen?
  • Was hat die Volksanwaltschaft erreicht?

Hier folgt der Beitrag zur Altersdiskriminierung, den wir mit RA Mag. Stephan Novotny erarbeitet haben. 

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