Was ist online künftig verboten? Beispiele, wie Cookie-Banner nicht aussehen dürfen (dark pattern) (NL 19b/23)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Immer wieder kommen Fragen an unsere Partner-Anwälte, von denen wir gezielt wieder eine ausgewählt haben, da sie für alle Agenten interessant sein könnten.

Heute stellen wir dem auf Versicherungsrecht spezialisierten RA Mag. Stephan Novotny die Frage:
Was ist künftig online verboten? Wie muss der Cookie-Banner aussehen? Wie schauen typische – aber nun verbotene – „dark pattern“ aus?

Wir hatten uns bereits in den letzten Wochen gefragt, wann die diversen „Daten-Kraken“ in den Versicherungsmarkt einsteigen und damit zur Bedrohung für die Branche – besonders für die Vermittler – werden. Denn Daten sind das Gold des Jahrhunderts und Amazon, Google, Microsoft, Apple und Co haben Daten in rauen Mengen. Datenschützer sagen oft, dass diese Firmen uns und unsere Bedürfnisse besser kennen, als wir uns selbst.
Zum Nachlesen hier klicken…

Und wir hatten berichtet, wie die EU für faire Rahmenbedingungen sorgen will. Dabei haben wir u.a. auch über die neue Cookie-Strategie der EU berichtet und dass man „dark pattern“ verbietet. Und wir haben die Forderungen der EU beschrieben, wie man das alles umsetzen muss. Zum Nachlesen hier klicken…

Darauf erhielten wir die Frage, wie denn „typische Fehler“ aussehen würden, die aktuell auf vielen Webseiten zu finden und nun verboten sind.

Dazu haben wir folgende Graphiken zusammengetragen. Und erklären unten anbei, warum das künftig verboten ist.

Oft anzutreffen, aber nicht rechtskonform sind:

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN