Erfüllt Durchblicker die Vorgaben? Werbung mit unabhängig? Marktvergleich vollständig? (NL 31/22)

Erfüllt Durchblicker die gesetzlichen Vorgaben? Werbung mit unabhängig? Umfassender Marktvergleich?

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Seit einiger Zeit kontaktieren uns immer wieder Vermittler und kritisieren das Werben mit der Unabhängigkeit vieler Makler im Allgemeinen bzw. das Vorgehen von Durchblicker im Speziellen mit weiteren Kritikpunkten und fragten bei uns nach, ob alles den gesetzlichen Vorgaben entspreche.

Hauptkritikpunkte sind die ausgelobte „Unabhängigkeit“, welche nach den Kritikern nicht gegeben sei, weil auch Durchblicker bzw. Makler ebenso wie andere Vermittler Provisionen von den Anbietern erhalten.

Weiters der möglicherweise zu späte oder schwer lesbare Hinweis auf die Makler-Eigenschaft von Durchblicker.

Und die Frage, ob man von einem Marktvergleich reden könne, wenn man nicht den gesamten Markt vergleicht bzw. vergleichen kann. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang auf ein deutsches Urteil verwiesen, wo Durchblicker abgemahnt wurde. Und in Österreich hätte es einen Vergleich zu diesem Thema gegeben.

Wir haben versucht, diese 3 Kritik-Punkte nach zu vollziehen und den auf Versicherungsrecht spezialisierten RA Mag. Stephan Novotny um seine juristische Einschätzung gebeten.

Dem Beitrag und unserer Recherche vorausgeschickt sei:
Der IVVA hat sich bereits im Vorfeld beim Entstehen der IDD bzw. vorher bei der IMD-2 für das Erhalten des „level playing fields“ in den EU-Konsultationen eingesetzt. Unter diesem englischen Schlagwort verbirgt sich nichts anderes, als dass alle, die den gleichen Dienst anbieten, auch die gleichen Voraussetzungen erfüllen und natürlich auch die gleichen Umsetzungsmaßnahmen (Information, Dokumentation, etc.) einhalten müssen.

Es kann nicht sein, dass ein „menschlicher Berater“ z.B. Informations-, Dokumentations- und Weiterbildungspflichten erfüllen muss und Online-Anbieter dies womöglich nicht oder nicht zur Gänze erfüllen.

Leider gilt: Wer sich am Markt durchsetzt, wird wohl letztlich die Kundschaft entscheiden. Und natürlich bringt die Digitalisierung hier einen Informationsvorsprung. Der Kunde kann über solche Vergleichs-Plattformen einen ersten Eindruck über das Angebot und mögliche Preise erhalten.

Doch die „Gefahr“ lauert natürlich in den Details. Wie umfassend ist etwa der Marktvergleich? Wie unabhängig ist der Vergleich? Wird nur nach Preisen oder nach Konditionen verglichen? Wer hilft den Kunden im Schadensfall?

Daher erscheint uns der Tipp einer der Kritiker sehr wertvoll: Man solle zwar diese Vergleichsplattform nutzen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Aber dann mit dem Vermittler des Vertrauens diesen ersten Überblick besprechen, eventuelle Fehler (vielleicht ist das preislich optimale Anbot des Vergleichsrechners gar nicht das richtige Produkt für den Kunden?) korrigieren und dann beim menschlichen Berater abschließen, damit man auch im Schadensfall einen Vermittler auf seiner Seite hat!

Doch nun zu den immer wieder geäußerten Kritik-Punkten:

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN