Auf Whistleblower-Richtlinie vorbereitet? (NL 22/21)

Sind Sie auf die Whistleblower-Richtlinie vorbereitet?
Sie muss bis spätestens 17.12. umgesetzt sein.

Kaum haben wir die IDD und DSGVO halbwegs verdaut, kommt die nächste Richtlinie auf uns zu:

Die Whistleblower-Richtlinie („Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; RL 2019/1937“) ist bereits seit 16.12.2019 in Kraft.  Allerdings räumte die EU eine maximale Übergangszeit von 2 Jahren ein. Diese läuft somit am 17. Dezember 2021 ab.

  • Was steht in der Richtlinie?
  • Was soll damit erreicht werden?
  • Wen trifft die Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle und was muss man dafür vorbereiten?

 

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Das haben wir RA Mag. Novotny gefragt, der ein Spezialist für die Versicherungsbranche ist. Seinen Kommentar finden Sie unten anbei.

Sein Rat: „Auch wenn noch vieles unklar ist, empfehle ich, sich bereits jetzt mit diesem Thema und Anforderungen auseinanderzusetzen und rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen zu treffen.“

 

Vorab zur Erklärung, wer oder was sind Whistleblower?

Laut Wikipedia versteht man darunter einen „Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker… …der der Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht“.

Solchen Whistleblowern ist es oftmals zu verdanken, dass die Allgemeinheit von Missständen, Straftaten oder Gefahren erfährt, über die der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder sonst wo Kenntnis erlangte. Das kann Vorgänge in der Politik, in Behörden aber auch  in Wirtschaftsunternehmen betreffen.

Erinnern wir uns nur wenige Jahre zurück: Ohne den US-Whistleblower Edward Snowden, einem technischen Mitarbeiter der US-Geheimdienste NSA und CIA würden wir wohl nicht glauben, dass es schon seit Jahren eine Totalüberwachung des kompletten Internetverkehrs gibt.

Andere Whistleblower haben z.B. aufgedeckt, dass und wie große Weltkonzerne alle Schlupflöcher nutzen, um weltweit fast keine Steuer zu zahlen, auf jeden Fall weniger, wie wir kleine Unternehmer. Und für diese Aufdeckung mussten sie sich dann auch noch gerichtlich verantworten.
Auch am Beispiel Snowden kann man erkennen, wie riskant es ist, Missstände und Skandale aufzudecken. Mr. Snowden lebt seit 2013 als Art U-Boot irgendwo in Russland, damit ihn die US-Behörden nicht erwischen können. Er wurde zwar für den Friendensnobelpreis nominiert, aber sein bisheriges Leben war vorbei.

Die EU hat erkannt, dass die Hilfe der Whistleblower nötig ist und dass man sie schützen muss, daher wurde diese EU-Richtlinie erarbeitet und in Kraft gesetzt.

„Whistleblower sind in unseren Gesellschaften äußerst wichtig. Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt. Für Ihr mutiges Handeln verdienen sie Anerkennung und Schutz.“, sagte damals die Vizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová.

Details zur Richtlinie von RA Mag. Novonty unten anbei.

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